Deshalb wird der Spitalbesuch günstiger

Bundesrat regelt Spitalkostenbeitrag neu. Müssen die Kassen nun Millionen-Rückzahlungen für die vergangenen Jahre leisten?

, 12. Juni 2020 um 11:47
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Bei einem Spitalaufenthalt müssen sich Patientinnen und Patienten an den Kosten beteiligen. Dies mit 15 Franken pro Tag. Bisher war allerdings nicht ganz klar, wie die Anzahl der Tage für die Berechnung der Spitalkostenbeitrags zu berechnen ist. Um «Klarheit über die Anzahl der zu bezahlenden Tage zu schaffen», hat der Bundesrat eine Präzisierung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat will die KVV dahingehend präzisieren, «dass die Versicherten den Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage leisten müssen». Die neue Regelung des Spitalkostenbeitrags führt gemäss der Regierung zu Mehrkosten bei den Versicherern von maximal 22 Millionen Franken pro Jahr.

Lob von Patientenvertreterin

Erfreut zeigt man sich bei der Stiftung für Konsumentenschutz. Geschäftsleiterin Sara Stalder kommentiert den Entscheid wie folgt: «Seit dem Gerichtsurteil vor einem Jahr war klar, dass die vom BAG empfohlene Berechnung der Spitalbeiträge unzulässig ist. Wir begrüssen, dass der Bundesrat nun reagiert und diesen Missstand beheben will.» 
Gleichzeitig nimmt Stalder die Kassen in die Pflicht: «Die Krankenkassen haben Patienten jahrelang unzulässige Spitalbeiträge in Millionenhöhe verrechnet. Der Konsumentenschutz fordert, dass diese den Betroffenen rückerstattet werden.»
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