Dass auch Mitarbeitende, die keine Patienten behandeln, schwierige Fälle zu bewältigen haben, zeigt dieses folgende Beispiel: Im Februar 2021 rief ein Mann im Kantonsspital Aarau (KSA) an. Er sagte einer Spitalangestellten, dass er bis am Abend 200’000 Franken wolle, sonst jage er das Spital in die Luft. Die Zeitung «Der Bund»
hat über den Fall berichtet.«Ig wott hüt zobe zwöihunderttuusig Franke ha, wenn nid, jagi das Spital i d Luft», soll der 41-jährige Mann mit Wohnsitz im Kanton Bern der Telefonistin gemäss Anklageschrift gedroht haben.
KSA-Mitarbeiterin hatte keine Angst
Der Drohung sei ein Streit mit dem Spital-Sicherheitsdienst vorausgegangen. In der Folge sei er gegen seinen Willen fürsorgerisch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Am Tag des Anrufs habe er die Rechnung für den Aufenthalt erhalten. Der Mann wollte laut eigenen Aussagen eine Genugtuung und Schadenersatz für das angeblich erlittene Leid.
Die als Zeugin vorgeladene Telefonistin des Kantonsspitals Aarau habe während des Gesprächs gemerkt, dass die Drohung nicht ernst sei. Und sie habe keine Angst gehabt. Die Frau, die seit über 30 Jahren in diesem Job arbeitet, konnte den Mann zwar beruhigen, musste den Vorfall aber dem Sicherheitsdienst melden.
«Anruf war nichts anderes als eine Bombendrohung»
Der Pflichtverteidiger des Mannes wies den Erpressungsversuch vor Gericht zurück. Das zeige sich bereits daran, dass die Mitarbeiterin des Spitals die Drohung nicht ernstgenommen habe. Und das Spital habe keine weiteren Vorkehrungen angeordnet, etwa eine Evakuierung.
Für die Richterin handelte es sich beim Anruf ans Spital jedoch um eine versuchte Erpressung. Der Beschuldigte sei zu weit gegangen, habe eine Grenze überschritten. «Der Anruf war nichts anderes als eine Bombendrohung», sagte sie. Sie verurteilt ihn in diesem Fall zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten.