Wie viel EBITDAR*-Marge muss ein Spital erwirtschaften, um längerfristig wirtschaftlich gesund zu bleiben. In der Branche hat sich ein Zielwert von zehn Prozent etabliert. Dieser sei realistisch, so das Resultat einer neuen Simulationen von Überschuldungs- und Liquiditätssituation. Die Simulation zeige einen negativen Trend für Spitäler auf, «die in den vergangenen zehn Jahren keine EBITDAR-Marge von 8,0 bis 10,0 Prozent erreichten», schreibt das Wirtschaftsprüfunternehmen PWC in seinem am Montag publizierten
Spitalbericht 2019.
Dieser zeigt auch auf, dass sich die Branche im Vorjahr von dieser Zielmarge entfernt hat. Die EBITDAR-Marge fiel im Median gegenüber 2o18 um 0,5 Prozentpunkte. Seit 2015 beträgt der Rückgang somit 1,2 Prozentpunkte. Der Medianwert liegt aktuell mit 7 Prozent klar unter dem Zielwert.
Zu geringer Gewinn
Der Rückgang der EBITDAR-Marge liege in den überproportionalen Aufwandssteigerungen der letzten Jahre begründet, schreiben die Studienautoren. Dies auch wegen des relativen Abschreibungsanteils, der über die letzten fünf Jahre nach oben tendiere.
Die Reingewinnmargen erhöhten sich gemäss der Studie gegenüber dem Vorjahr leicht. Mit 0,9 Prozent liegen sie zum einen jedoch tiefer als vor fünf Jahren - und sind gemäss der Studienautoren grundsätzlich deutlich zu tief. «Damit die Spitäler schwierige Jahre wie 2020 aus eigener Kraft überstehen können und langfristig Investitionen selbstständig tragen können, brauchen sie wesentlich höhere Reingewinnmargen.» Von den befragten Spitäler schrieb 2019 ein Viertel Verluste.
Weitere Faktoren wichtig
Klar sei auch, dass für die Einschätzung der finanziellen Situation eines Spitals neben der EBITDAR-Marge auch «die individuelle Situation des Spitals eingehender analysiert und Faktoren wie Fallentwicklung, Investitionsbedarf, ausstehende Verschuldung und andere mitberücksichtigt» werden müsse. So trage etwa die Unternehmensgrösse wesentlich zur nachhaltigen finanziellen Situation eines Spitals bei.
* Die EBITDAR-Marge bezeichnet den Gewinn gemessen am Umsatz vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Mieten oder Restrukturierungskosten.