«Eine Revision der Patientenverfügung war unumgänglich», schreibt die
FMH in ihrer
Medienmitteilung. Der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte erklärt: «Es hat sich gezeigt, dass die von der FMH seit mehreren Jahren zur Verfügung gestellte Kurz- und ausführliche Version der Patientenverfügung je nach Wahl von Therapieziel und Behandlungsmethode zu Widersprüchen führen kann und für die Anwender schwer verständlich ist.»
Auf Anfrage der Redaktion macht die FMH ein Beispiel: «In der alten Version der Patientenverfügung konnte man als Therapieziel Leidenslinderung wählen und gleichzeitig als Behandlungswunsch Reanimation als lebenserhaltende Massnahme ankreuzen. Das ist widersprüchlich, weil bei einer Leidenslinderung nicht die Lebenserhaltung im Vordergrund steht. Solche Widersprüche galt es in den neuen Versionen zu vermeiden.»
Fachexperten diskutieren
Zusammen mit Experten und Expertinnen aus den Fachbereichen Intensiv- und Palliativmedizin, Intensiv- und Palliativpflege, Hausarztmedizin, Psychiatrie, Anästhesie und Notfallmedizin wurden die bestehenden FMH-Vorlagen deshalb eingehend diskutiert und überarbeitet.
Mit einerseits Caroline Hartmann, Rechtsdienst FMH, und andererseits Jana Siroka, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, war auch die FMH in der Expertengruppe vertreten. Es stellten sich der Expertengruppe diverse Herausforderungen.
«Oberstes Ziel war es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit das Therapieziel und die Behandlungswünsche der Patientin oder des Patienten für das behandelnde Team klar erkennbar sind», so die FMH.
Verfügung in Modulen
Die ausführliche Version der Patientenverfügung ist neu modular aufgebaut. So kann die verfügende Person nun bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen möchte. Der Wille kann in der ausführlichen Version detaillierter bekundet werden als in der Kurzversion. Weiter besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich zur letzten Lebensphase zu äussern.
Sowohl in der Kurz- als auch in der ausführlichen Version hat die verfügende Person die Möglichkeit, sich zu ihrer Lebenseinstellung im Sinne einer Werteerklärung zu äussern. Dies hilft dem Behandlungsteam, die Person besser kennenzulernen.
Organspende ja oder nein?
Neu ist, dass die Patientenverfügung jeweils mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden kann. Eine ausführliche Wegleitung soll den verfügenden Personen dabei helfen, die Kurz- oder ausführliche Version selbständig auszufüllen und sich bei Bedarf zu informieren.
Ob eine Organspende gwünscht ist oder nicht, ist auf der Hineweiskarte für das Portemonnaie nicht ersichtlich. Der Grund: «Die Hinweiskarte bietet zu wenig Platz, um alle Bestimmungen der Patientenverfügung abzubilden.» Sie zeige an, dass der Patient oder die Patientin eine Patientenverfügung besitzt und wo diese hinterlegt ist.
Eine Neuigkeit auf der Hinweiskarte ist Möglichkeit, die Notfallsituation zu notieren. Diese tritt ein, sollte sich die Person plötzlich nicht mehr äussern können. «Das Behandlungsteam kann so im Notfall den Behandlungswunsch des Patienten oder der Patientin zu erfassen», erklärt die FMH weiter.
Es kann jeden treffen
Jede Person kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, in der sie sich nicht zu den medizinischen Massnahmen äussern kann. Für eine solche Situation ist eine Patientenverfügung von grosser Bedeutung.
Es wird im Voraus schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen die betroffene Person zustimmt und welche sie ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen der Patientin beziehungsweise des Patienten zu handeln, womit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird und dadurch auch die Angehörigen entlastet werden.
Weitere Informationen und zu den Formularen geht es hier.