Gefängnis statt Klinik - nun muss Bern zahlen

Der Kanton Bern muss einem psychisch kranken Straftäter Schadenersatz zahlen, weil er in ein Gefängnis gesteckt wurde. Das befand das Bundesgericht.

, 12. Juli 2023 um 06:55
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Im Kanton Bern fehlt es an geeigneten Plätzen für psychisch kranke Deliquenten. Im Bild: UPD in Bern. | cch
Ein psychisch kranker Mann verlangt vom Kanton Bern 30’000 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 184'450 Franken. Der Grund: Der an Schizophrenie erkrankte Mann war 17 Monate falsch untergebracht worden: im Gefängnis statt in der Klinik.
Das berichtet der Beobachter in seiner aktuellen Ausgabe. Die Geschichte geht so: 2014, also vor neun Jahren, wird beim Mann Schizophrenie diagnostiziert, nachdem er kleinere Delikte begeht. Das Regionalgericht Bern-Mittelland ordnet eine ambulante Massnahme sowie eine Bewährungshilfe an. Laut einem psychiatrischen Gutachten soll er schuldunfähig sein.
Ein Jahr später verletzt der Mann eine Person schwer. Er wird vorläufig festgenommen und verharrt sechs Monate in U-Haft, ehe die Staatsanwaltschaft eine vorzeitige Vollstreckung genehmigt. Laut Beobachter kommt der Mann vor dem Urteil ins Gefängnis, «obwohl ein weiteres psychiatrisches Gutachten sich gegen einen Gefängnisaufenthalt ausspricht, da sich sonst sein Krankheitsverlauf verschlechtern würde.»
In den folgenden 17 Monaten wird der kranke Mann in verschiedene Einrichtungen verlegt, die das Bundesgericht jetzt allesamt als ungeeignet eingestuft hat.

Es fehlt an geeigneten Plätzen

Wie das Nachrichtenmagazin zudem schreibt, gab es damals keinen geeigneten freien Platz, und in anderen Kantonen wurde das Gesuch abgelehnt. Erst im Jahr 2017 kommt er in eine geeignete psychiatrische Klinik.
Laut Schweizer Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) müssten psychisch kranke Inhaftierte ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden.
«Wenn der Staat keine geeignete Einrichtung zur Verfügung stellen könne, müsse er die Massnahme aufheben», so der Beobachter. Für eine beschränkte Zeit wäre eine Inhaftierung in einem Gefängnis wohl zulässig, jedoch nicht für so lange.
Menschen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn die EMRK verletzt wird, stellt nun das Bundesgericht klar. Die Sicherheitsdirektion und das kantonale Verwaltungsgericht wollten davon nichts wissen.
Es obliegt nun dem Berner Verwaltungsgericht, die Schadenersatzsumme festzulegen.
  • psychiatrie
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