Tertianum wehrt sich gegen «Bussen-Vorwurf»

Die Tertianum-Heime würden Bewohner unrechtmässig büssen, kritisiert ein Konsumentenmagazin. Tertianum kontert: Es sei eine Gebühr.

, 26. April 2023 um 14:49
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Die Parkresidenz Meilen ist eines der rund 90 Tertianum-Heime in der Schweiz. | zvg
Der Vorwurf des «K-Tipp» wiegt schwer: Die Bewohner der Tertianum-Heime hätten die Wahl zwischen «Lastschriftverfahren oder Busse». Fürs Begleichen der Heimrechnungen müssten die Bewohner dem Heim «direkten Zugriff auf ihr privates Konto gewähren.» Konkret geht es um einen neuen Punkt in den Heimverträgen: Wer die Rechnungen nicht mit Lastschriftverfahren oder Debit Direct bezahlt, muss monatlich 20 Franken – also pro Jahr 240 Franken – zusätzlich zahlen.

Nur fünf Prozent betroffen

Will sich die Tertianum-Gruppe mit dem Zuschlag zusätzliche Einnahmen erschliessen? Bei derzeit 5700 Bewohnern ginge es immerhin um einen Betrag von fast 1,4 Millionen Franken im Jahr – zumindest theoretisch. Denn Tertianum-Sprecher Frank Nehlig wehrt sich: «Es sind nur etwa fünf Prozent von der Gebühr betroffen», sagt er gegenüber Medinside. Das entspräche also Zusatzeinnahmen in der Höhe von jährlich knapp 70'000 Franken.
Nehlig ergänzt: «Grundsätzlich soll die Erhebung dieser Gebühr ohnehin die Ausnahme bleiben, da wir davon ausgehen, dass die meisten unserer Gäste nach und nach auf das Lastschriftverfahren umstellen werden.»

Für beide Seiten besser?

Er ist überzeugt, dass sich diese Abbuchungsart nach und nach in der Branche etabliere. Denn: «Unsere Gäste sind oft hochbetagt und fragil. Die automatische Zahlungsmethode reduziert die Belastung mit unnötigen administrativen Aufgaben. Wir sehen es daher im gegenseitigen Interesse, wenn die Bezahlung insbesondere von regelmässig anfallenden Rechnungen ohne grossen Aufwand für beide Seiten abgewickelt werden kann.»
Zum Vorwurf, dass Tertianum den «direkten Zugriff aufs private Konto» fordere, sagt er: Auch beim Lastschriftverfahren könne jede durchgeführte Zahlung innerhalb eines Monats abgelehnt werden, falls es bei einer Abrechnung Grund zur Beanstandung geben sollte.

Für Tertianum alles rechtens

Und was sagt Nehlig zum Vorwurf, dass der Zuschlag unrechtmässig sei? «Wir haben zum Jahreswechsel unsere Verträge angepasst und dort das Lastschriftverfahren als Standard eingeführt. Weil wir unsere Verträge in einem ordentlichen Prozess mit regulärer Kündigungsfrist gruppenweit angepasst haben, sehen wir hier keine Unrechtmässigkeit.»
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