Zwei angeklagte Ärzte schwänzten Gerichtstermin

Zwei Ärzte, die vor sieben Jahren im Spitalzentrum Biel einen Mann operiert haben, hätten gestern vor Gericht erscheinen sollen. Sie kamen nicht, wurden aber trotzdem verurteilt.

, 12. Februar 2019 um 14:04
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Ein Mann, der sich wegen einer Schrumpfniere in Biel operieren liess, ist seither querschnittgelähmt. Die beiden Ärzte, die ihn im Spitalzentrum Biel operiert haben, hätten deswegen gestern vor Gericht erscheinen sollen. Sie kamen nicht – und wurden trotzdem verurteilt, wie das «Bieler Tagblatt» gestern meldete.

Falsches Gefäss durchtrennt

Bei der Operation durchtrennten die Ärzte tragischerweise die Aorta statt die Nierenvene, was verhängnisvolle Folgen hatte. Wie es dazu kam? Die Operation konnte nicht auf dem geplanten Routineweg durchgeführt werden. Deshalb änderten die Ärzte ihre Strategie.
Im Verlauf der Operation sichteten sie ein Gefäss. Sie diskutierten darüber, ob es sich dabei um die Nierenvene oder die Nierenarterie handle. Die Mediziner kamen zum Schluss, dass es die Nierenvene sei und durchtrennen das Gefäss. Obwohl sie aufgrund des viel zu grossen Durchmessers und des Verlaufs des Gefässes hätten erkennen sollen, dass es die Aorta war.

Fahrlässige schwere Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland warf den Ärzten fahrlässige schwere Körperverletzung vor. Und dafür verurteilte sie die Richterin gestern auch – und zwar in Abwesenheit der beiden Ärzte.
In Zusammenhang mit dem Nichterscheinen der Angeklagten dürfte es kein Zufall sein, dass der Fall demnächst verjährt, nämlich sieben Jahre nach der Operation vom 13. Februar 2012. Sollten sich die Ärzte und deren Anwälte auf eine Verzögerungstaktik eingelassen haben, war sie aber erfolglos: Obwohl es zu keiner Gerichtsverhandlung kam, fällte die Richterin ein Urteil – und zwar so, wie es der Staatsanwalt beantragt hatte.

Hohe Bussen

Der eine Arzt wird mit 48 600 Franken, bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren gebüsst. Hinzu kommt die Hälfte der Verfahrenskosten von 12 688 Franken. Auch der andere Arzt wurde schuldig gesprochen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Er wurde mit 37 800 Franken bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren gebüsst. Auch er trägt die Hälfte der Verfahrenskosten.
Die Ärzte haben nun noch die Möglichkeit, beim Obergericht Beschwerde gegen dieses Urteil einzureichen.
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