Zürcher Sparprogramm: Zusatzversicherte als Zankapfel

Die Zürcher Regierung will massiv beim Gesundheitswesen sparen. In einem Punkt melden die Krankenhäuser Widerstand an – nämlich gegen den Plan, Abgaben auf zusatzversicherte Patienten zu erheben.

, 14. April 2016 um 04:00
image
  • spital
  • gesundheitskosten
  • zürich

Der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK reagiert eigentlich recht entspannt auf das gestern verkündete Sparprogramm der Zürcher Regierung.
Grundsätzlich warnt die Dachorganisation der Spitäler zwar vor falschen Hoffnungen: Die Kosten im Gesundheitswesen liessen sich kaum über die Leistungsüberprüfung weiter senken. Denn die Zürcher seien im nationalen Vergleich bereits sehr kostengünstig; so liegen die OKP-Bruttoleistungen pro Versicherten und Monat im Kanton Zürich bei rund 300 Franken, in Basel bei über 380 Franken, in Genf bei etwa 370 Franken, in der Waadt bei 330 Franken und im Kanton Bern über 310 Franken. 
Obendrein erinnert der Verband an das Entgegenkommen in der jüngst beschlossenen Tarifvereinbarung (die neuen Sätze betragen 9'650 Franken für Spitäler mit Notfallstation und 9'450 für Spitäler ohne Notfall).

Mehr ambulante Eingriffe: kein Problem

Der VZK begrüsst schliesslich auch die von Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger angestrebten Verlagerungen hin zu ambulanten Eingriffen.
Doch gegen eine Massnahme, die der Regierungsrat gestern vorstellte, wollen sich die Spitäler nun wehren – nämlich gegen das Ansinnen, Abgaben auf zusatzversicherte Patienten zu erheben.
Konkret geht es um 35 Millionen Franken im Jahr, welche der Kanton abschöpfen will; dabei plant Gesundheitsdirektor Heiniger eine Art Progression: Spitäler mit einem durchschnittlichen Zusatzversicherten-Anteil sollen wenig belastet werden. Die Massnahme hätte auch den Effekt, «dass sich einzelne Kliniken weniger exklusiv um zusatzversicherte Patienten bemühen», so der FDP-Politiker im Interview mit dem «Tages-Anzeiger».

Wie soll man denn Gewinn machen?

Der Verband der Spitäler argumentiert nun, dass die Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung heute ja nicht kostendeckend seien – sie müssen also quersubventioniert werden. Zugleich benötigten die Spitäler Gewinne, um ihre Investitionen zu tragen. Kurz: Die Erträge, die dank den Zusatzversicherten erzielt werden, sind zur nachhaltigen Refinanzierung vonnöten.
Grundsätzlich meint der Verband, man dürfe sich nicht zu viel erhoffen beim Sparen im Gesundheitswesen: «Bevölkerungswachstum, Alterung der Gesellschaft und medizinischer Fortschritt sind Haupttreiber der Kostensteigerung. Ebenfalls beeinflusst der Bund massgeblich die Gesundheitsausgaben. 2015 hat der Kanton Zürich 51 Prozent der Kosten im Spitalwesen übernommen. Auf Grund der vom Bund beschlossenen Spitalfinanzierung steigt nun der Kantonsanteil bis 2017 auf 55 Prozent. Die Kosten im kantonalen Gesundheitswesen werden folglich auch in den nächsten Jahren weiter steigen.»
Der Verband Zürcher Krankenhäuser ist der Dachverband der Listenspitäler des Kantons Zürich. Er hat derzeit 30 Mitglieder mit 31'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Bundesrat: Kein automatischer Teuerungsausgleich für Spitäler

Der Bundesrat hält einen automatischen Teuerungsausgleich für Spitaltarife für «nicht sachgerecht». H+ warnt vor Unterfinanzierung.

image

Stadt Zürich: Neue Vizedirektorin für Gesundheitsdienste

Der Stadtrat hat Verena Houben zur stellvertretenden Direktorin der Städtischen Gesundheitsdienste Zürich ernannt.

image

GZO Spital Wetzikon: «Wir können es machen. Es wird einfach ein bisschen enger»

Fast alle Trägergemeinden sagen klar Ja zu einem Rettungs-Beitrag für das notleidende Regionalspital in Wetzikon. Doch es gibt eine Ausnahme. Was bedeutet das?

image

Weniger Regionalpolitik, mehr Tech: Wie das Spital neu gedacht werden soll

H+ will das Ende von Spitaltraditionen. Mit einer PwC-Studie skizziert der Verband ein Krankenhaussystem, das sich von regionaler Politik und bisheriger Planung verabschiedet – und zehntausende Stellen einspart.

image

Gericht stoppt Thurgau: Zürcher Reha-Planung tritt in Kraft

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht eingetreten. Damit kann der Kanton Zürich seine neue Reha-Planung nun vollständig umsetzen.

image

GZO Spital Wetzikon: Querschüsse vor der Abstimmung

Offenbar kritisiert die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli kurz vor der Abstimmung mangelnde Transparenz der Spitalleitung und bekräftigt: Unterstützung vom Kanton gibt es nicht.

Vom gleichen Autor

image

Ein Urteil, das die Temporärarbeit im Gesundheitswesen verändern könnte

Ein Entscheid des Zuger Obergerichts beschäftigt Temporärfirmen: Wer Personal über Pools vermittelt, muss Bereitschaftszeiten vergüten und strengere Formvorschriften einhalten.

image

Spital heilt, Oper glänzt – und beide kosten

Wir vergleichen das Kispi Zürich mit dem Opernhaus Zürich. Geht das? Durchaus. Denn beide haben dieselbe Aufgabe: zu funktionieren, wo Wirtschaftlichkeit an Grenzen stösst.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.