In einem Neuenburger Altersheim starb ein Bewohner nach einer Überdosierung des Rheumamedikaments Methotrexat. Nun ist ein Arzt vom kantonalen Strafgericht verurteilt worden, wie das Bieler Tagblatt schreibt. Zwar sei dem Patienten das Medikament Methotrexat fälschlicherweise verabreicht worden. Dennoch hätte laut dem Gericht der Arzt dessen Tod verhindern können. Dies indem er etwa die fehlerhafte Krankenakte überprüft und ein Gegenmittel verschrieben hätte. Zudem habe es der Mediziner unterlassen, den Bewohner ins Spital zu überführen, nachdem er von der Überdosierung erfahren hatte.
Das Gericht verurteilte den Mediziner zu einer bedingen Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 300 Franken. Weiter muss der Arzt den Hinterbliebenen eine Entschädigung in der Höhe von 40'000 Franken bezahlen.