Der Staatsgerichtshof von Liechtenstein hat einen Rückforderungsantrag der liechtensteinischen Krankenkassen gegen einen Arzt bestätigt: Wegen Überarztung und falschen Abrechnungen muss der Mann genau 985'048 Franken zurückbezahlen.
Die Klage war von den drei in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen eingegeben worden. Der Arzt soll zwischen 2007 und 2009 deutlich höhere Kosten pro behandeltem Patient abgerechnet haben als Kollegen in der gleichen Fachdisziplin. Da die Rekurse bei diversen höheren Instanzen erfolglos blieben, ist das Urteil nun rechtsgültig.
Und jetzt Ausschluss als Kassenarzt?
Zugleich prüfen die Kassen, ob sie beim Schiedsgericht beantragen, den Mediziner als Kassenarzt auszuschliessen.
Der Fall in Liechtenstein zeichnet sich durchaus durch ein gewisses Kaliber aus. «Überarztungs»-Urteil kommen selten zustande – in der Schweiz hatte man es mit einem halben Dutzend Fälle in den letzten zehn Jahren zu tun.
Der Rekord liegt bei 2,4 Millionen Franken
Erst Ende Juli allerdings wurde eine Allgemeinmedizinerin aus dem Kanton Freiburg dazu verurteilt, insgesamt 220'000 Franken zurückzuerstatten.
Und im Februar hatte das Bundesgericht über einen recht ähnlich gelagerten Fall geurteilt: Es verurteilte einen Augenarzt aus Appenzell Ausserrhoden dazu, 520'000 Franken an insgesamt 47 Krankenkassen zurückzuerstatten.
In beiden Fällen hatten die Ärzte die von den Kassen tolerierte Abweichung von 30 Prozent zum Schnitt ähnlicher Fachkollegen überschritten.
Recht spektakulär schliesslich war der Fall eines Genfer Arztes, der 2013 zur Rückzahlung von 1,3 Millionen Franken verurteilt wurde.
Die höchste Summe wurde 2006 bei einem Zürcher Arzt festgemacht, der 2,4 Millionen Franken zurückerstatten musste. Das zuständige Schiedesgericht befand damals, ein «ähnlicher krasser Fall von Überarztung» sei weder im Archiv der Zürcher Ärztegesellschaft noch in der Rechtsprechung zu finden – und danach tauchte auch keiner auf.
Bemerkenswert war schliesslich der Fall jenes Arztes in Biel, der offenbar notorisch überversorgte und im Januar 2005 vom Eidgenössischen Versicherungsgericht zur Rückzahlung von 780'000 Franken an die Krankenversicherer verurteilt wurde: Er durfte obendrein zwei Jahre lang keine Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mehr erbringen.