Sorgen um die Hausarztversorgung im Kanton Obwalden

Die aktuelle Hausarztsituation im Kanton Obwalden wirft Fragen auf. Zur Diskussion steht jetzt ein Pilotprojekt mit Pflegeexperten in der Hausarztpraxis.

, 26. Juli 2022 um 09:11
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Auch im Kanton Obwalden steht es mit der hausärztlichen Versorgungslage derzeit nicht zum Besten. Schliessungen – wie etwa jüngst für Sarnen angekündigt – und Nachfolgeprobleme führen dazu, dass immer mehr Menschen keinen Hausarzt haben und auch bei nicht lebensbedrohlichen Fällen direkt ins Spital gehen. Dies ist nicht sinnvoll und die Notaufnahmen und Permanences sind mit zusätzlichem Patientenandrang konfrontiert, wie sich aktuell zeigt. 
Die Politikerin Helen Keiser-Fürrer von der CSP Obwalden sorgt sich um die Hausarztversorgung im Kanton und stellt dem Regierungsrat nun Fragen. Die Kantonsrätin und Juristin will unter anderem wissen, wie er die Versorgungslage der Bevölkerung mit Hausärztinnen oder Kinderärzten beurteile. Zudem soll aufgezeigt werden, wie sich die Situation in der Vergangenheit verändert habe und in der Zukunft verändern werde.

Der Kanton Uri als Vorbild

Helen Keiser-Fürrer bringt auch ein Modell ins Spiel, das für eine Entschärfung der Situation führen könnte: «Interprofessionelle Arbeitsteilung zwischen Hausarzt/Hausärztin und Nurse Practitioner». Dieses Modell sieht den Einsatz einer Pflegeexpertin in einer Hausarztpraxis vor. Eine Pflegeexpertin («Nurse Practitioner»: Pflegefachfrau mit Master Abschluss)  unterstützt die ärztlichen Tätigkeiten in einer Hausarztpraxis.
Verwiesen wird auf den Kanton Uri. Unter der Federführung des Instituts für Hausarztmedizin und Community Care Luzern (IHAM & CC) hat man gemäss der Urner Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion «sehr gute Erfahrungen» gemacht, steht in der Interpellation zu lesen. 
Es habe sich zudem gezeigt, dass beim Einsatz einer Pflegeexpertin in der Hausarztpraxis die Akzeptanz bei Patienten als auch bei Angehörigen sehr hoch sei. Die Pflegeexpertin könnte sich insbesondere auf ältere Patientinnen und Patienten mit mehreren Krankheiten sowie auf Hausbesuche fokussieren, heisst es weiter. 

Bund und Kanton stehen in der Pflicht

Im Vorstoss wird gleichzeitig daran erinnert, dass Bund und Kantone verpflichtet seien, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Ein wesentlicher Bestandteil sei dabei die Anerkennung und die Förderung der Hausarztmedizin.
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