Mein-Arzt-Chef kommt bald aus dem Gefängnis

Am Donnerstag wurde der Fall um den Unternehmer der Praxiskette «Mein Arzt» vor Gericht verhandelt. Der Mann muss nach der Haftstrafe die Schweiz verlassen.

, 17. Juni 2021 um 10:00
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Jetzt ist klar, was dem im September 2020 in Italien verhafteten Chef der Arztpraxiskette Mein Arzt alles vorgeworfen wird: Veruntreuung, Betrug, unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialhilfe, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung und ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher. Die NZZ hat vor ein paar Tagen detailliert über den Fall berichtet.

Millionenbetrug mit Covid-19-Krediten

Am schwerwiegendsten dürfte der Betrug mit Corona-Krediten sein. Der Unternehmer beantragte und erhielt im Frühling 2020 über 20 Covid-19-Kredite für seine Firmen. Dabei wies er einen Gesamtumsatz von 43 Millionen vor, erzielte aber gemäss Anklage nur knapp 8 Millionen Franken. Der entstandene Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 3,5 Millionen Franken.
Mit den Krediten sah er die Chance, die Mein-Arzt-Gruppe insgesamt zu sanieren, wie der Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel laut Zeitung in der Anklageschrift schreibt. Zudem wollte der Praxisketten-Gründer nicht nur die Liquidität der Gruppe sichern, sondern auch die Altlasten tilgen und das Wachstum der Firmengruppe vorantreiben. 

Überschuldung, Liquiditätsprobleme, Betreibungen

Die Liquidität soll seit längerer Zeit ein Problem gewesen sein. Der Unternehmer verwendete die von den Arztpraxen erwirtschaftete Liquidität für die weitere Expansion der Gruppe sowie die Deckung des Aufwands der Dienstleistungsunternehmen. Er habe sich zudem selbst Darlehen im Umfang von über 300'000 Franken gewährt, auch für Luxusgüter, heisst es.
Zudem sei die für Einkauf und Administration verantwortliche Firma bereits Ende 2019 erheblich überschuldet gewesen. Immer wieder kam es gemäss Zeitungsbericht zu Geldforderungen und Betreibungen. Das Firmenkonstrukt, das von Hausärzten die Praxis übernahm, betrieb rund 30 Hausarztpraxen in mehreren Kantonen – bis die Patienten Ende August vor geschlossenen Arztpraxen gestanden sind.

Wird nach Haftstrafe des Landes verwiesen

Am Donnerstag ist es vor dem Bezirksgericht in Bülach nun zur Verhandlung gekommen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, zehn Monate davon muss er absitzen. Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt: Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird gleich zum Urteil erhoben. 
Seit Oktober 2020 befindet sich der 47-jährige Unternehmer aus Österreich in einem Zürcher Gefängnis im vorzeitigen Strafvollzug. Der Unternehmer hat die Vorwürfe eingestanden. Ende Juli 2021 kommt er nach zehn Monaten im Gefängnis wieder frei.
Der Gründer von Mein Arzt muss aber nicht nur insgesamt 3,25 Millionen Franken an die geschädigten Bürgschaftsorganisationen zahlen. Er wird darüber hinaus die Schweiz fünf Tage nach seiner Haftentlassung verlassen müssen. Denn das Gericht verweist ihn für das sogenannte Katalogdelikt für fünf Jahre des Landes.
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