Listen mit Eingriffen, die nur noch ambulant statt stationär (Avos) durchzuführen sind, sollen unnötige stationäre Behandlungen vermeiden. Das Ziel ist es aber auch, die Anzahl der kostengünstigeren ambulanten Behandlungen zu steigern.
Um die stationären Operationen hin zu ambulanten Eingriffen zu verlagern, erweitern die Kantone ihre Avos-Listen jährlich. Inzwischen gibt es mehrere unterschiedliche Listen (siehe Tabelle). Auch der Bund führt eine Liste mit sechs Gruppen von OPs, die nur noch bei ambulanter Durchführung vergütet werden.
Screenshot GDK (Stand 1. Januar 2021)
Für das nächste Jahr sind erneut Änderungen geplant. Der Kanton Luzern, der im Avos-Bereich als Vorreiter gilt, schreibt per Anfang Jahr 2022 vor, folgende zusätzliche Eingriffe nur noch ambulant durchzuführen:
- Operation einer Umbilikalhernie (Nabelbruch)
- Operative Behandlung von Analfisteln
- Operative Behandlung des Morbus Dupuytren
- Arthroskopische Knorpelglättung im Knie
Liste mit Basel-Stadt erweitert
Die diesjährige Listenerweiterung haben die Luzerner zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet und gilt im Kanton Luzern per 1. Januar 2022. Auch andere Kantone wollen die erweiterte Liste mit den Eingriffen per Anfang 2022 einführen.
Die Avos-Liste soll auch künftig weiter ergänzt werden. Luzern hat das Projekt «Avos – ambulant vor stationär» im Jahr 2017 als erster Kanton eingeführt. Die Kantone vergüten keine Operationen mehr, die auf der Liste stehen und im stationären Rahmen durchgeführt werden. Ausnahmen sind medizinisch indizierte stationäre Behandlungen.