Diese Woche steht ein St.Galler Hausarzt vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, die Anzeichen einer Thrombose nicht erkannt zu haben. Mehr noch: Er soll nach dem Tod seiner Patientin Einträge in der elektronischen Krankheitsgeschichte geändert haben. Dies berichtet die Zeitung «20 Minuten» am Montag.
Der Vorfall ereignete sich bereits im Sommer 2017. Nach einem Treppensturz soll der Arzt gemäss Anklageschrift eine Thrombose im linken Unterschenkel der Patientin nicht erkannt haben, trotz Schmerzen und Schwellung im oberen Sprunggelenk sowie Risikofaktoren wie Übergewicht.
Fahrlässige Tötung und Urkundenfälschung
Die Frau starb ein Tag nach dem letzten Hausarztbesuch an den Folgen einer Lungenembolie. Nach dem Tod der Patientin soll er am gleichen Tag in der praxiseigenen Software die Einträge zur Krankheitsgeschichte geändert haben. So fügte er gemäss «20 Minuten» an, dass die Patientin keine Thrombose-Spritze wünscht, obwohl dies im ursprünglichen Eintrag nicht erwähnt wurde.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen wirft dem Hausarzt vor, die Einträge bewusst geändert zu haben, damit er in einer vorteilhafteren Position stehe. Auch habe er gemäss Anklageschrift die Änderungen vorgenommen, um sich vor einer etwaigen Strafverfolgung zu schützen. Die Anklage fordert wegen fahrlässiger Tötung sowie der mehrfachen Urkundenfälschung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 590 Franken. Es gilt die Unschuldsvermutung.