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Kanton Aargau lockert Zulassungsstopp für Ärzte
Um dem akuten Hausärztemangel entgegenzutreten, ändert der Kanton Aargau die Zulassungsregeln für ausländische Ärztinnen und Ärzte.
, 23. März 2018 um 14:52Voraussetzungen für eine Ausnahmezulassung
- Es müssen ausreichende Deutschkenntnisse (C1-Niveau) nachgewiesen werden und
- die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller dürfen im Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme nicht älter als 60 Jahre alt sein.
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