Das neue Register für Organspende ist für 2025 geplant

Das BAG prüft in einer internen Studie verschiedene Umsetzungsvarianten eines neuen digitalen Organspenderegisters – mit und ohne staatliche E-ID.

, 1. Dezember 2022 um 09:00
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Bild: Jesse Orrico on Unsplash
Am 20. Oktober ist die Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz abgelaufen. Die Parteien haben sich geäussert und sind sich grundsätzlich einig: Es braucht eine staatlich anerkannte E-ID. Die erste Gesetzesvorlage hatte vorgesehen, dass Privatunternehmen diese staatlich anerkannte elektronische Identität herausgeben können. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen – das Gesetz wurde vom Volk abgeschmettert.
Gegen die «Privatisierung» ausgesprochen hatten sich unter anderem die Grünen. Man begrüsse den vorliegenden zweiten Entwurf grundsätzlich, da massive Verbesserungen vorgenommen worden seien, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Begrüsst werden von mehreren Parteien die Grundsätze der Datensparsamkeit, «Privacy by Design» und die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer. Positiv erwähnt wird daneben, dass das Gesetz technologieneutral formuliert worden ist. So sei es möglich, agil auf technologische Änderungen zu reagieren, schreibt beispielsweise die FDP. Als positiv erachtet wird ferner auch die angestrebte Interoperabilität der E-ID-Systeme der Schweiz mit jenen der EU. Dies erachte man als sinnvoll, schreibt etwa Die Mitte.
Mehrere Parteien fordern, dass die Infrastruktur regelmässig durch eine unabhängige Instanz überprüft wird. So solle der Datenschutz gewährleistet werden und auch nötige Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik angestossen werden.

SP will keine reine Video-Identifikation

Konkreten Verbesserungsbedarf sieht die SP bei der Verhinderung des Identitätsdiebstahls durch persönliches Erscheinen einer Person, die eine E-ID beantragen möchte. Zur Verhinderung des Identitätsdiebstahls sei es wichtig, so die SP, dass auf eine vollständig automatisierte Video-Identifikation bei der Ausstellung einer E-ID verzichtet werde. Die Identifizierung solle persönlich vor Ort bei einer Behördenstelle durchgeführt werden.
Weiteren Handlungsbedarf sieht die SP, wenn es darum geht, eine Überidentifikation zu vermeiden. Der Umfang der Identifikation solle gesetzlich auf das Erforderliche beschränkt werden.
Ein schrittweiser Ausbau der möglichen E-ID-Anwendungsfälle wird von den Grünliberalen begrüsst. Der Aufbau eines integrierten Ökosystems digitaler Beweise mit beispielsweise Impfbüchlein oder ärztlichen Rezepten sei sinnvoll und müsse zeitnah angegangen werden. Wichtig aber sei, dass auch bei der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Grundsatz der Datensparsamkeit gelte.

Bevölkerung braucht mehr Kompetenzen

Die Grünen wünschen sich Verbesserungen beim Datenschutz. Mit der Anwendung der E-ID w erde eine neue, spezifische Datenkategorie geschaffen, jene er besonders schützenswerten Personendaten, die als solche in ihrer Korrektheit bestätigt wurden. Diese seien äusserst wertvoll und würden auch einen besonderen Schutz verdienen, der durch das Datenschutzgesetz, auch in der revidierten Version, ungenügend gegeben sei.
Den gewählten Ansatz einer Self-Sovereign-Identity (SSI) begrüsse man, so die Grünen. Aber dieser erfordere hohe Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Die dafür nötigen Kompetenzen müssten vom Bund gefördert werden. Die Einführung einer E-ID könne Gelegenheit sein, die Daten- und Datenschutz-Kompetenzen der Bevölkerung zu fördern, heisst es weiter.

Neue Aufgaben für den Staat

Mit der neuen E-ID übernehme der Staat eine wichtige Aufgabe, schreibt die FDP. Er übernehme den Ausstellungsprozess und den Gesamtbetrieb der technischen Infrastruktur. Die FDP fordert, dass der Staat dennoch auf bereits bestehende Technologien und Methoden der Privatwirtschaft zurückgreift. Expertise aus der Privatwirtschaft und Wissenschaft solle in die Ausarbeitung der entsprechenden Verordnung einfliessen, wie es weiter heisst.
Die neuen Aufgaben des Staates sieht die SVP sehr kritisch. Man sei sich der Vorteile einer E-ID bewusst, aber für das vorgeschlagene Gesetz fehle eine klare Verfassungsgrundlage, schreibt die Partei. Der Bund schaffe eine umfassende staatliche Vertrauensinfrastruktur und stütze sich dafür auf Art. 81 der Bundesverfassung: «öffentliche Werke im Sinne von Bauten». Ob dieser auch Grundlage für IT-Projekte und die Schaffung einer elektronischen Verwaltungslandschaft sein könne, stellt die SVP in Frage.
Ein Projekt wie die E-ID müsse auf einer neuen, von Volk und Ständen akzeptierten Verfassungskompetenz beruhen. Die Monopolisierung neuer Zuständigkeitsbereiche durch die Bundesbehörden habe in einem föderalistischen Staat nichts zu suchen, heisst es weiter. Die SVP könne den Gesetzesvorschlag ohne klare verfassungsrechtliche Grundlage nicht akzeptieren.
Dieser Beitrag ist zuerst auf dem Nachrichtenportal «Inside IT» erschienen

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