Den Basler Privatspitälern ist es ernst: Sie erwägen, das Darlehen, das der Kanton dem Basler Universitätsspital (USB) gewähren will, gerichtlich anzufechten. Oder – damit bringen sie eine weitere Variante ins Spiel – die gemeinnützigen Privatspitäler beantragen künftig beim Kanton ebenso günstige Darlehen.
Die Rechtsanwälte der Privatspitäler beurteilen den geplanten Kantonskredit weiterhin als unerlaubt, weil es dafür
keine gesetzliche Grundlage gebe. Solche indirekten Finanzhilfen seien gesetzlich nicht vorgesehen, würden zu überdimensionierten Investitionen verleiten und zu Intransparenz führen.
Das Gesundheitsdepartement
widersprach umgehend. Das geplante Darlehen sei «für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt notwendig und rechtlich legitimiert».
«Sogar Pflicht zu unterstützen»
Schliesslich habe der Kanton einen Verfassungsauftrag zum Betrieb öffentlicher Spitäler. Das Gesundheitsdepartement sehe sich gar in der Pflicht, versorgungsrelevante Spitäler wie das Unispital finanziell zu unterstützten.
Nun kontern die Rechtsanwälte der Privatspitäler: «In der Kantonsverfassung findet sich kein Hinweis, wie der Kanton Basel-Stadt öffentliche Spitäler mit Leistungsauftrag konkret finanziell betreiben bzw. unterstützen soll, geschweige denn, dass er ein rechtlich verselbständigtes Spital zu Vorzugskonditionen finanzieren soll.»
Auch Zinssatz sei zu tief
Damit bleibe es dabei: Es gebe keine gesetzliche Grundlage im Kanton Basel-Stadt, die als Grundlage für das Darlehen an das USB hinzugezogen werden könnte, ausser es liege ein Sanierungsfall vor.
Falsch sei auch die Behauptung der Gesundheitsdirektion, der Zinssatz entspreche den Marktkosten. Der Zinssatz entspreche vielleicht jenen Marktkosten, zu denen sich der durch Steuergelder finanzierte Kanton Basel-Stadt Anleihen im Markt beschaffen kann.
Gegen Spitalplanung mit Basel-Land?
Diese Marktkosten entsprächen jedoch nicht den tatsächlichen Marktkosten, die das hauptsächlich durch Krankenversicherungsgelder finanzierte USB am Markt bezahlen müsste – falls der Markt überhaupt Anleihen an das USB vergeben würde.
Letztlich verstosse das Darlehen auch gegen die gemeinsame Spitalplanung mit Basel-Land. Der mit dem Geld geplante Neubau sei nicht mit dem Nachbarkanton abgestimmt.
Drei mögliche Szenarien
Die Privatspitäler stellen drei Szenarien in Aussicht, sollte das Kantonsparlament das Darlehen ans USB gewähren: Sie würden den Entscheid entweder gerichtlich anfechten, gute Miene zum unfairen Spiel machen – oder die gemeinnützigen Privatspitäler würden künftig beim Kanton gleich günstige Darlehen beantragen.
«Wir suchen keine juristischen Auseinandersetzungen. Aber wir erwarten die Durchsetzung des Legalitätsprinzips, das heisst die Ablehnung des Darlehens in der beantragten Form oder die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die alle Spitäler bezüglich Finanzierung gleich behandelt», sagt Martin Birrer, der Präsident der Basler Privatspitäler laut einer Mitteilung.
Der Streitpunkt
Das Gesundheitsgesetz von Basel-Stadt besagt: «Der Kanton gewährleistet und finanziert die stationäre und die ambulante Behandlung der Bevölkerung nach Massgabe des Sozialversicherungsrechts des Bundes.»
Es gebe im Sozialversicherungsrecht des Bundes aber keine gesetzliche Grundlage für das Darlehen an das USB, machen die Rechtsanwälte der Basler Privatspitäler geltend. Wohl könne der Kanton einen Ausgabenbeschluss machen. Doch dieser müsse sich wie alle staatlichen Ausgaben auf eine rechtliche Grundlage zurückführen lassen, so das Argument.