Privatklinik unter dem Verdacht der Verwendung falscher Titel

Einer Klinik in der Westschweiz wird vorgeworfen, bewusst irreführende Titel bei Ärztinnen und Ärzten zu verwenden.

, 25. Juli 2023 um 13:30
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Eine Privatklinik in der französischsprachigen Schweiz mit Standorten in Montreux und Martigny präsentiert ihre fünf Ärzte als Gynäkologen, obwohl nur einer von ihnen tatsächlich berechtigt ist, diesen Titel zu führen.
Zwei der Ärzte haben ihre Fachausbildung in Gynäkologie nicht abgeschlossen, zwei weitere sind Ärztinnen ohne Spezialisierung, wie das französischsprachige Radio Télévision Suisse RTS aufgedeckt hat.

Schuld sei der Verantwortliche der Website

Die nicht namentlich genannte Klinik stellt sich auf ihrer Website als hervorragende Einrichtung mit kompetentem Personal dar und wirbt mit positiven Bewertungen und Videos zufriedener Patientinnen um das Vertrauen potenzieller Kundinnen. Sie bietet neben gynäkologischen Behandlung auch ästhetische Operationen an.
Die Klinikleitung schiebt die Schuld für den Fehler auf die Website-Verantwortlichen und behauptet, aufgrund des hektischen Operationsbetriebs keine Zeit gehabt zu haben, die Titel der Mitarbeitenden zu überprüfen.

Bussen und Berufsverbot

Die Gesundheitsbehörde des Kantons Waadt untersucht nun die Situation, und bei Zuwiderhandlung drohen Bussen bis zu 200'000 Franken oder sogar ein Berufsverbot. Im Kanton Wallis, wo die Klinik über einen weiteren Standort verfügt, kann die Geldstrafe bis zu 100'000 Franken betragen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten verbunden sein.

Täuschungen sind keine Seltenheit

Titelschwindel ist laut Verband Patientenstellen keine Seltenheit. «Wir haben zum Beispiel Privatkliniken, die sich mit dem Titel Notfallmediziner verkaufen oder sich gar als Alternative zum Spitalnotfall darstellen, obwohl sie weder die Infrastruktur noch die Titel dafür haben».
Hier bestehe ein echtes Qualitätsproblem und die Patientenorganisation erwarte von den Kantonen eine bessere Kontrolle dieser Praxen. Die Kantone hingegen geben an, dass die geforderte Überwachung nicht möglich sei, weil ihnen die Mittel dazu fehlten.
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