Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die effektiven Preise für die Krebsbehandlung mit Car-T-Zellen nicht publizieren muss. Eine Veröffentlichung könnte die Therapie in der Schweiz gefährden und die Pharmafirmen zu höheren Preisen veranlassen. Die Immuntherapie bei Krebs wird vorläufig vergütet und bis 2024 evaluiert.
Das Gericht stützte die Ansicht des Bundesamtes, dass Preistransparenz die Versorgungssicherheit bei teuren Therapien gefährden könnte, wie die Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» berichtet. Es sei nicht auszuschliessen, dass die beiden zugelassenen Pharmafirmen bei einer Publikation zum Listenpreis von rund 370'000 Franken zurückgreifen würden.
Ein Journalist hatte Preistransparenz verlangt, der Datenschutzbeauftragte den vollen Zugang zu den Informationen empfohlen. Das Gericht sah jedoch eine Ausnahmeklausel des Öffentlichkeitsgesetzes erfüllt, das grundsätzlich jeder Person Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährt.
- Urteil A-2459/2021 vom 27.7.2023