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Tarmed: Wie der Bundesrat den Tarif durchgibt
Der Bundesrat legt den Ärztetarif neu fest. Unter anderem nimmt er die Spezialisten-Honorierungen ins Visier – aber auch die Leistungen in Abwesenheit des Patienten.
, 22. März 2017 um 14:00- Postdoc-Zusatzausbildungen sollen nicht mehr zusatzvergütet werden. Neu wird entsprechend dem Medizinalberufegesetz eine einheitliche Dauer der Weiterbildung vorausgesetzt. Die Idee dahinter: Im heutigen System erhalten die Spezialisten höhere Vergütungen als Grundversorger wie Kinder- und Hausärzte – was angesichts der Kosten wie der Versorgungslage falsche Anreize schafft.
- Mit diversen Korrekturen wird auf den medizinisch-technischen Fortschritt der letzten Jahre reagiert. Als Beispiel nannte Berset die Kataraktoperationen: Deren Dauer hat sich in den letzten Jahren halbiert – so dass hier nun, mit dem neuen Tarmed, eine deutlich tiefere Minutage gelten soll. Der abrechenbare Zeitaufwand wird also gesenkt.
- Auch soll nicht die Arbeit von medizinischen Fachpersonen über den Ärztetarif honoriert werden. Das Beispiel dazu: Bei CT- und MRI-Scans darf der Radiologe keine Zeit mehr berechnen, da er nicht anwesend ist.
- Als Beispiel für die angestrebte Sachgerechtigkeit erwähnte der Bundesrat die Notfall-Vergütungen. Hier werden ebenfalls Anpassungen installiert. Hat ein Ambulantorium die Betreuung von Notfallpatienten als Kernaufgabe – beispielsweise eine Bahnhof-Permanence –, so soll sie künftig nicht mehr Notfall-Tarife berechnen können. Diese bleiben reserviert für Sonderleistungen in traditionellen Praxen.
- Als weiteres Beispiel nannten die Bundesvertreter in Bern schliesslich die eifrig diskutierten «Leistungen in Abwesenheit des Patienten». Alle Tarifpositionen, bei denen die Ärzte ohne Patientenkontakt abrechnen, sollen künftig präziser festgelegt und limitiert werden. Damit sollen Patienten wie Versicherer eine bessere Kontrolle über die Rechnungen erhalten.
700 Millionen Franken Einsparungen
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