Das Urteil aus Luzern könnte noch drastische Kostenfolgen haben.
Wie bekannt, gab das Kantonsgericht der Luzerner Klinik St. Anna recht, welche den Bundesratseingriff ins Tarmed-System von 2014 als unstatthaft empfunden hatte.
«Das Urteil bestätigt, was wir schon immer bemängelt haben», kommentierte nun Bernhard Wegmüller gegenüber der
«NZZ am Sonntag». Der Direktor des Spitalverbandes H+ versteht das Luzerner Urteil als Hebel gegen den derzeit vorbereiteten Tarmed-Eingriff, mit dem Bundesrat Alain Berset rund 700 Millionen Franken einsparen will: Das Projekt müsse sofort sistiert werden. «Es kann nicht sein, dass der Bund einen Tarif, der schon gesetzeswidrig ist, noch ein zweites Mal in gesetzeswidriger Art anpasst», so Wegmüller in der
NZZaS.Auch müsse der ursprüngliche Tarif der Jahre vor 2014 wieder zur Anwendung kommen. Und vor allem spielen die Spitäler nun mit dem Gedanken, die Einbussen seit 2014 zurückzufordern – eine Summe, die man beim Spitalverband auf 350 Millionen Franken schätzt.
Bedingung ist allerdings, dass das Bundesgericht das Urteil des kantonalen Gerichts bestätigt.