Zürcher Ärztinnen und Ärzte verdienten immer weniger

Der Zürcher Regierungsrat will die auf dem Mengenwachstum beruhende Kostenentwicklung nicht einfach «einseitig» zulasten der Ärzteschaft regulieren. Er erhöht den Taxpunktwert deshalb auf 91 Rappen.

, 4. April 2022 um 11:30
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Der Zürcher Regierungsrat setzt den Taxpunktwert der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte von 89 auf 91 Rappen fest – parallel zum Tarif der Spitalambulatorien. Das ist eine Trendumkehr und ein Schritt in die richtige Richtung, wie die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) mitteilt. Die AGZ hält «im gegenwärtigen Zeitpunkt» die Erhöhung um 2 Rappen für «angemessen». Der Festsetzungsentscheid gilt rückwirkend ab Anfang 2018.  
Der Zürcher Regierungsrat anerkennt in seinem Entscheid, dass die Zürcher Arztlöhne zu tief sind. So stieg zwischen 2009 und 2014 das durchschnittliche Einkommen der frei praktizierenden Ärzteschaft schweizweit um 2 Prozent. Im Kanton Zürich sank es im gleichen Zeitraum allerdings um 8 Prozent.
Zudem lag das Medianeinkommen der selbständigen Ärzte im Jahr 2019 im Kanton Zürich mit 156 435 Franken bereits um 4 Prozent unter dem Median aller selbständigen Ärzte in der Schweiz, der 162 455 Franken beträgt. Dies zeigen aktuelle offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS). 

Taxpunktwert von 97 auf 89 Rappen gesunken

Der Regierungsrat hat in seinem Entscheid erwähnt, dass die Kostenentwicklung, die auf dem Mengenwachstum beruht, nicht einfach «einseitig» über den Taxpunktwert zulasten der Ärzteschaft reguliert werden könne. Die Zürcher Ärztegesellschaft, die seit Jahren den Mythos der zu hohen Artzlöhne mit Fakten widerlegt, begrüsst dies sehr, auch im Hinblick auf die bevorstehende «Globalbudgetdiskussion».
Die AGZ will den noch nicht rechtskräftigen Festsetzungsentscheid nicht anfechten. Ungewiss ist, ob auch die Versicherer dies akzeptieren, wie der Berufsverband mit rund 6’000 Ärztinnen und Ärzten weiter mitteilt. Die Ärztegesellschaft hofft, dass auch die Krankenkasse den Argumenten des Regierungsrats folgen.
Bei der Einführung des ambulanten Tarifwerks Tarmed im Jahr 2004 lag der Taxpunktwert im Kanton Zürich bei 97 Rappen. Der Wert sank bis auf 89 Rappen, weil dieser an die Menge der erbrachten Arztleistungen gekoppelt war. Dies führte zu einer Senkung, wenn die Erhöhung der Leistungsmenge über einem von den Versicherern tolerierten Bereich lag. 
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