Neuer Schlag gegen Telemedizin in Deutschland

Die Idee der Fernbehandlung hat es weiterhin schwer im Nachbarland. Jetzt werden die gesetzlichen Zügel nochmals angezogen.

, 30. September 2016 um 09:00
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Im Rahmen der Überarbeitung des Arzneimittelgesetzes soll in Deutschland ein so genanntes Fernverschreibungs-Verbot verankert werden: Dies beschloss gestern der Gesundheitsausschuss des Bundestages. 
Konkret geht es darum, dass Apotheken künftig nur noch Rezepte einlösen dürfen, wenn sie sicher sind, dass der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat, den Patienten auch persönlich getroffen hat.

Der «Dr. Ed»-Paragraph

Im Vorfeld sprachen die Medien vom «Dr.Ed»-Gesetz, benannt nach jenem Online-Ärztedienst, der inbesondere bei Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall, Rauchentwöhnung oder Akne telekonsultiert werden kann. Angesiedelt in London, können die «Dr.Ed»-Doktoren auch Rezepte von Versandapotheken auslösen (wobei übrigens auch aus Deutschland in die Schweiz geliefert wird).
Dieses als Missbrauch empfundene Modell möchte nun das Gesundheitsministerium in Berlin unterbinden – womit es auf der anderen Seite die Befürchtung weckt, dass so gleich jegliches Angebot und jede Entwicklungsmöglichkeit der Telemedizin in Deutschland sabotiert wird.
Die Umsetzung dürfte allerdings noch eine Weile auf sich warten lassen: Zwar wurde der «Dr.Ed»-Paragraph gestern von den Vertretern von CDU wie SPD durchgewinkt, aber wegen anderer Inhalte des neuen Arzneimittelgesetzes – insbesondere in Fragen klinischer Studien – müssen noch Differenzen bereinigt werden. Die Novelle dürfte frühestens im November verabschiedet werden.
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