Kein Corona-Erwerbsersatz für die Ärzteschaft

Die Ärzteverbindung FMH hofft nun trotzdem auf eine gute Lösung mit den Behörden.

, 31. März 2020 um 11:15
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Bei vielen Arztpraxen gehen die Umsätze derzeit drastisch zurück. Um das Coronavirus nicht zusätzlich zu verbreiten, werden viele nicht dringende Untersuchungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Fast alle Arztpraxen fahren den Betrieb aufs Notwendigste zurück. Auch temporäre Schliessungen von Praxen kommen vor. 
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hält fest: Ärzten, Zahnärzten und anderen Gesundheitsfachpersonen steht aktuell kein Anspruch auf «Corona-Erwerbsersatz»  zu. Der Grund: Es besteht gemäss Verordnung keine behördlich verordnete Schliessung. Eine faktische Betriebsschliessung, die auf dringend angezeigte Behandlungen beschränkt sei, genüge für den Anspruch nicht. 

Anliegen der Ärzte in Prüfung

Der Ärzteverband FMH sowie auch die Zahnärztevereinigung SSO möchten dies nicht hinnehmen und versuchen, beim Bund eine Änderung dieser Verordnung oder eine andere Lösung zu erwirken. So hat die FMH und andere Interessenverbände das Anliegen der Erwerbsausfallentschädigung für Selbständigerwerbende bei den Departementen Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und Inneres (EDI) unmittelbar nach der Publikation der Verordnung vorgebracht, wie es auf Anfrage heisst.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) prüfe das Anliegen. «Die FMH steht in Kontakt mit den Behörden, hat die Interessen und Anliegen der Ärzteschaft eingebracht und hofft, dass eine gute Lösung gefunden werden kann», teilt der Ärzteverband weiter mit. Entscheide seien aber noch keine gefallen.

Überbrückungskredit oder Kurzarbeit

Um die wirtschaftlichen Folgen der Eindämmung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern, hat der Bund mehrere Massnahmen getroffen. So haben bereits über 70'000 Selbständigerwerbende einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz angemeldet. Nicht so die Hausärzte oder Spezialisten. Ihnen stehen derzeit nur die Möglichkeit eines Überbrückungskredits oder ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmer zu. Mehrere Arztpraxen haben von diesem Angebot bereits Gebrauch gemacht. 
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