Jetzt fix: Der Kanton Zürich kommt mit einer 14er-Liste

Eine Reihe von Eingriffen sollen ab 2018 nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Die Gesundheitsdirektion erwartet, so gegen 10 Millionen Franken einsparen zu können.

, 16. Juni 2017 um 14:23
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Es war von Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger längst angekündigt worden, und so ist es eigentlich nur noch eine Vollzugsmeldung: Im Kanton Zürich hat der Kantonsrat der gesetzlichen Verankerung des Prinzips «ambulant vor stationär» zugestimmt. Und bereits hat die Gesundheitsdirektion eine Liste jener Behandlungen definiert, die ab Januar 2018 nur noch ambulant durchgeführt werden sollten.
Aber: Der behandelnde Arzt solle «in jedem Fall die relevante Instanz» bleiben und die individuelle medizinische Entscheidung fällen, teilt die Gesundheitsdirektion mit. Dafür gibt es auch eine Liste für begründete stationäre Ausnahmefälle
Die Liste der Spitaleingriffe, die im Kanton Zürich grundsätzlich nur noch ambulant durchzuführen sind, umfasst:

  • die Operation des Grauen Stars;
  • diverse Eingriffe der Handchirurgie (Entlastung am Karpaltunnel, Handgelenks-Arthroskopie);
  • Rekonstruktion und Resektionen bei Deformitäten der Kleinzehen;
  • Knochenimplantantentfernungen;
  • Kniearthroskopien;
  • diagnostische Herzuntersuchungen;
  • Herzschrittmacher-Implantation;
  • Krampfadernoperationen;
  • Hämorrhoiden;
  • Leistenhernienoperation.

Die Liste der Ausnahmesituationen wiederum definiert die Aspekte, die trotz allem für einen Spitaleintritt sprechen könnten, etwa Komorbiditäten oder soziale Faktoren.
Zürichs Gesundheitsdirektion schätzt, dass damit im nächsten Jahr rund 3'400 bisher stationär durchgeführte Eingriffe ambulant erfolgen. Dies bringe Einsparungen in der Höhe von rund 9,4 Millionen Franken. 
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