Finma bestraft Groupe Mutuel

Die Aufsichtsbehörde ordnet ein Akquisitionsverbot an. Und sie erstattet Strafanzeige.

, 2. Juli 2015 um 09:00
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Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma schliesst ein Verfahren gegen Groupe Mutuel ab. Es ergab, dass die im Krankenzusatzvesicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe über eine «ungenügende Corporate Governance» verfügten und «in schwerer Weise» Aufsichtsrecht verletzte. Das Verfahren betraf keine Gesellschaften der Grundversicherung. 
Die Finma ordnete diese Massnahmen an:

  • Verbot zur Akquisition von neuen Kundenportefeuilles bis Ende 2016
  • Neue aufsichtsrechtliche Überprüfung sämtlicher Tarife: Die im Krankenversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften von Groupe Mutel müssen der Finma bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen. 
  • Umgang mit Abgangsentschädigungen: Die Finma fordert Groupe Mutuel auf, unangemessene Abgangsentschädigungen an ehemalige Gewährsträger zu verhindern. 

Die Finma stellt fest, dass Groupe Mutuel gegen Geschäftspläne verstiess, in dem sie bei Versicherten nicht genehmigte Prämien erhob. Dies führte zur Verrechnung von zu hohen Prämien oder zur Gewährung von zu hohen Rabatten. Die betroffenen Gesellschaften korrigierten diesen Missstand im Jahr 2014 nach Intervention der Finma. Die Behörde hatte damals auch personelle Wechsel im Verwaltungsrat der Groupe Mutuel bewirkt. 

Personeller und organisatorischer Filz 

Die Corporate Governance der einzelnen Gruppengesellschaften sowie der ganzen Gruppe einschliesslich der Eigentümer-Stiftungen wiesen laut Finma im Bereich des Krankenzusatzversicherungsgeschäfts erhebliche Mängel auf. Die einzelnen Gruppengesellschaften waren demnach personell und organisatorisch so miteinander verbunden und geführt, dass eine wirksame Kontrolle der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt und ein sachgerechter Umgang mit Interessenkonflikten erschwert war. 
Das Verfahren ergab ausserdem, dass das Vergütungssystem nicht am nachhaltigen Erfolg der Gesellschaft ausgerichtet war. Es begünstigte als Folge davon überproportional die Interessen von Einzelnen. Der Vergütungsprozess sei zudem kompliziert und undurchschaubar gewesen. Die neue Gruppenleitung überarbeitete das Vergütungssystem 2014 vollständig. 

Strafanzeige gegen ehemalige Organe

Das Verfahren ergab ausserdem Hinweise auf mögliche Straftaten. Die Finma wird daher bei den zuständigen Behörden Strafanzeige erstatten. Dies betrifft keine Organe, die aktuell für die von der Finma beaufsichtigten Gesellschaften verantwortlich sind. 
Die Finma anerkennt, dass die neue Führung der Gruppe mit Sitz in Martinach VS verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet und sich während des Verfahrens kooperativ verhalten habe. Groupe Mutuel hält ihrerseits fest, dass die internen Kontrollen, die Corporate Governance und das Riskmanagement auf eine völlig neue Basis gestellt und verstärkt worden seien. Die Massnahmen der Finma beeinträchtigten die solide finanzielle Basis des Unternehmens nicht.


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