Finma bestraft Groupe Mutuel
Die Aufsichtsbehörde ordnet ein Akquisitionsverbot an. Und sie erstattet Strafanzeige.
, 2. Juli 2015 um 09:00
- Verbot zur Akquisition von neuen Kundenportefeuilles bis Ende 2016
- Neue aufsichtsrechtliche Überprüfung sämtlicher Tarife: Die im Krankenversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften von Groupe Mutel müssen der Finma bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen.
- Umgang mit Abgangsentschädigungen: Die Finma fordert Groupe Mutuel auf, unangemessene Abgangsentschädigungen an ehemalige Gewährsträger zu verhindern.
Personeller und organisatorischer Filz
Strafanzeige gegen ehemalige Organe
- Medienmitteilung der Finma «Abschluss Finma-Verfahren: Groupe Mutuel verletzte Aufsichtsrecht schwer» vom 2. Juli 2015Medienmitteilung der Finma «Abschluss Finma-Verfahren: Groupe Mutuel verletzte Aufsichtsrecht schwer» vom 2. Juli 2015
- Mitteilung Groupe Mutuel vom 2. Juli 2015
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