Fehlamputation: Bedingte Gefängnisstrafe

Ein Belegarzt der Tessiner Clinica Sant'Anna hatte einer Patientin fälschlicherweise beide Brüste amputiert – und den Fehler nicht im Rapport vermerkt.

, 23. September 2018 um 09:31
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Es war einer der aufsehenerregendsten Kunstfehler der jüngeren Zeit: Im Sommer 2014 amputierte ein Belegarzt der Tessiner Klinik Sant'Anna einer Frau fälschlicherweise beide Brüste. Offenbar war es zu einer Verwechslung gekommen.
Die Staatsanwaltschaft leitete 2015 ein Verfahren ein, nachdem sich die Patientin an die Medien gewandt hatte. Letzte Woche fiel nun das Urteil des zuständigen Bezirksgerichts in Lugano. Der Chirurg wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Dies einerseits wegen fahrlässiger Körperverletzung, andererseits wegen Dokumentenfälschung.

Falschinformation

Die Patientin war im OP mit einer anderen Frau verwechselt worden. Der damals 67jährigen Frau sollte ein kleiner Tumor entfernt werden. Als sie aus der Narkose erwachte, erlebte sie einen Schock – der Arzt hatte eine mastectomia totale bilaterale vorgenommen. Er erklärte dies damit, dass sich der Krebs stärker ausgebreitet habe als angenommen.
Es war eine Falschinformation, der die umfassenden Amputationen waren unnötig. Obendrein war der Fehler im Operations-Rapport nicht vermerkt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen gefordert, ferner eine Busse von 3'000 Franken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
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