Ärzte: Auch der Kanton Zug führt einen Zulassungsstopp ein

In einzelnen Fachgebieten sollen bis auf weiteres überhaupt keine neuen Praxen bewilligt werden.

, 13. März 2017 um 14:35
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Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug will das Kostenwachstum im ambulanten Bereich dämpfen. Ab sofort gelten darum höhere Anforderungen an die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten.
Wer eine Praxis im Zugerland eröffnen will, muss nun mindestens drei Jahre lang an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte tätig gewesen sein. 
Und ganz grundsätzlich werden keine neuen Zulassungen erteilt in Fachgebieten, «in denen die Versorgungsdichte höher ist als in der übrigen Zentralschweiz». Die Massnahme gibt vorerst bis 30. Juni 2019.

«Mit dem Gesundheitssystem nicht vertraut»

Nicht betroffen sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits heute zulasten der obligatorischen Krankenversicherung tätig sind.
Die Kosten im ambulanten Praxis- und Spitalbereich seien in den letzten Jahren massiv gestiegen, erklärt die Zuger Regierung zu ihrem Schritt: «Es geht etwa um die Eröffnung neuer Spezialarztpraxen, welche zusätzliche, kostspielige Leistungen anbieten», so die Mitteilung. Eine Senkung der Zahl solcher Neueröffnungen könne hier dämpfend wirken.

Ausnahmen möglich – auch mit Auflagen

Zudem habe man festgestellt, dass vermehrt Ärzte aus dem europäischen Ausland in Zug praktizieren und dabei zulasten der Grundversicherung abrechnen wollen. «Diese Ärztinnen und Ärzte sind oft mit dem schweizerischen Gesundheitssystem nicht vertraut und stehen zuweilen vor sprachlichen Herausforderungen», sagt Gesundheitsdirektor Martin Pfister. «Indem ihre Zulassung von einer dreijährigen Tätigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte abhängig gemacht wird, bleibt die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung erhalten.»
Sollte in einem bestimmten Bereich eine Unterversorgung drohen, können auch weiterhin Ärzte mit ausländischer Ausbildung zugelassen werden. Dabei wären auch feinere Auflagen – etwa die Vorgabe, in einer betroffenen Gemeinde oder Region tätig zu werden. 

Davor dasselbe in Freiburg

Als letztes hatte der Kanton Freiburg im September eine ähnliche Schranke eingeführt. Es müsse «festgestellt werden», schrieb die der Staatsrat damals, «dass sich die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte vorzugsweise in den Städten niederlässt.» Auch zeige die Erfahrung, «dass ein Teil der ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die noch nie in der Schweiz gearbeitet haben, Schwierigkeiten haben, sich mit dem Gesundheitssystem und den Anforderungen für die Führung einer Praxis in der Schweiz anzufreunden.»
Auch die Freiburger Regierung betonte, dass Ausnahmen möglich bleiben sollen – «vorausgesetzt, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte bleibt unverändert». So etwa, wenn eine Praxis übernommen werden soll oder wenn ein Arzt in einem medizinischen Zentrum ersetzt werden muss.
Denkbar sei sogar eine Erhöhung, wenn es der Bedarf in einer Region oder in einem bestimmten Fachbereich verlangt.


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