Ärztezulassung: Am Vertragszwang wird nicht gerüttelt

Der Bundesrat deutet an, wie er die Ärztezulassungen regeln will. Dabei sollen die Mobilität der Patienten und der Beschäftigungsgrad der Ärzte besser berücksichtigt werden.

, 3. März 2017 um 14:51
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Wie weiter mit der Ärztezulassung? Die Frage führt zu einem der grossen offenen Dossiers im Gesundheitswesen. Die Landesregierung hat heute nun ein paar grundsätzliche Antworten vorgelegt: Sie will vor allem an den Regeln zur Zulassungssteuerung finetunen – wobei auch berücksichtigt werden soll, dass heutige Mediziner vermehrt teilzeitlich arbeiten.
Bekanntlich leben wir in einem Provisorium: Im ambulanten Bereich können die Kantone die Anzahl der zugelassenen Ärzte beschränken, und eine Mehrheit macht auch Gebrauch von dieser Möglichkeit. Damit wird primär der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland eingedämmt – mit der Überlegung, dass mehr Ärzte eine Mengenausweitung bedeuten, und damit höhere Gesundheitskosten.

Drei Wege, einer blieb übrig

Das Modell wurde ab 2001 in verschiedenen Zyklen durchgeführt und provisorisch verlängert. Doch im Dezember 2015 lehnte das Parlament eine Vorlage zur definitiven Verankerung der Zulassungssteuerung im Gesetz ab. Es folgte das nächste Provisorium, nochmals wurde die alte Zulassungsbeschränkung verlängert, und zwar bis Sommer 2019. Zugleich erhielt der Bundesrat den Auftrag, endlich eine langfristige Lösung zu finden.
Das Ziel dabei: Dämpfung des Kostenanstiegs – aber weiterhin gute medizinische Versorgung. Der Bundesrat prüfte drei Stossrichtungen:
  • Einführung differenzierter Tarife. Das heisst: In Mangelregionen kämen andere Tarife zur Anwendung als beispielsweise in den Grossstädten.
  • Lockerung des Vertragszwangs. Das heisst: Die Kassen könnten bestimmte Ärzte auch zurückweisen. Was umgekehrt bedeutet, dass die freie Arztwahl eingeschränkt würde.
  • Verbesserung der Zulassungssteuerung. Man schraubt an den Regeln zur Lenkung der Ärztezahl.
Gegen differenzierte Tarife sprach, dass die Patienten verschiedener Regionen ungleich behandelt würden. Bei der Lockerung des Vertragszwangs witterte der Bundesrat offenbar allzu heftigen Widerstand: Hier liege «kein mehrheitsfähiges Modell vor, das die derzeit gültige Zulassungssteuerung rechtzeitig ablösen könnte», schreibt das Innenministerium in der heutigen Mitteilung. «Dazu wären noch langwierige Verhandlungen erforderlich».
Bleibt also ein verbessertes und verfeinertes Modell der Zulassungssteuerung. Diesen Weg will die Landesregierung verfolgen. Das heisst: Nun müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Qualität der Leistungen zu erhöhen und eine bessere Kontrolle zu erreichen.
Als Ziel setzt der Bundesrat auch, dass die Lösung es den Kantonen erlaubt, wirksam einzugreifen, um steigende Kosten bei den Leistungen zu bremsen. Und es soll die wachsende Mobilität der Patienten sowie die Zunahme der Teilzeitarbeit bei den Ärzten berücksichtigt werden.

FMH: «Erfreulich»

Positiv reagierte die FMH. In einer ersten Stellungnahme nennt es der Ärzteverband erfreulich, dass der Bundesrat nicht auf eine Aufweichung der Vertragspflicht oder eine Steuerung über den Preis setzt. «Nun hat der Bundesrat die Chance, konsequent auf Qualität zu setzen».
Die FMH wiederholt denn auch ihre Forderung, dass die ärztliche Zulassung über Quaitätskriterien gesteuert wird. Die von der Standesorganisation genannten Aspekte sind:
  • Nachweis der Sprachkompetenz;
  • notwendige Ausbildungsdauer; konkret: eine Ausbildungsdauer von sechs Jahren Vollzeitstudium oder mindestens 5500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts.
  • Weiterbildung. Konkret: Die Ärzte sollen mindestens drei Jahre klinisch-ärztlich an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin tätig gewesen sein, bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 Prozent.
  • Lebenslange Fortbildung. Nach dem Facharzt-Titel – so die FMH-Forderung – sollen sich die Ärzte weiterhin fortbilden müssen.
Zu begrüssen sei, dass der Bundesrat sich an den Arbeitsmodellen der Leistungserbringer orientiert: «Auch Ärztinnen und Ärzte wollen vermehrt Teilzeit arbeiten, deshalb sind Vollzeitäquivalente zu berücksichtigen».
Aufgrund seiner Analyse erarbeitet der Bundesrat nun einen Vorschlag zur Änderung des KVG, der 2019 die aktuellen Massnahmen ablöst. Der Entwurf soll bis Mitte 2017 in die Vernehmlassung gehen.


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