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Ärztezulassung: Am Vertragszwang wird nicht gerüttelt
Der Bundesrat deutet an, wie er die Ärztezulassungen regeln will. Dabei sollen die Mobilität der Patienten und der Beschäftigungsgrad der Ärzte besser berücksichtigt werden.
, 3. März 2017 um 14:51Drei Wege, einer blieb übrig
- Einführung differenzierter Tarife. Das heisst: In Mangelregionen kämen andere Tarife zur Anwendung als beispielsweise in den Grossstädten.
- Lockerung des Vertragszwangs. Das heisst: Die Kassen könnten bestimmte Ärzte auch zurückweisen. Was umgekehrt bedeutet, dass die freie Arztwahl eingeschränkt würde.
- Verbesserung der Zulassungssteuerung. Man schraubt an den Regeln zur Lenkung der Ärztezahl.
FMH: «Erfreulich»
- Nachweis der Sprachkompetenz;
- notwendige Ausbildungsdauer; konkret: eine Ausbildungsdauer von sechs Jahren Vollzeitstudium oder mindestens 5500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts.
- Weiterbildung. Konkret: Die Ärzte sollen mindestens drei Jahre klinisch-ärztlich an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin tätig gewesen sein, bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 Prozent.
- Lebenslange Fortbildung. Nach dem Facharzt-Titel – so die FMH-Forderung – sollen sich die Ärzte weiterhin fortbilden müssen.
- Bild: Rich Anderson | Wikimedia Commons
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