Pflege: Kanton St.Gallen will Finanzierungslücke schliessen

Der Kanton St. Gallen plant die Förderung von spezialisierter Pflege und Hospizen. Zudem soll die Integration von ambulanter und stationärer Pflege vorangetrieben werden.

, 13. November 2023 um 14:00
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Der Kanton will komplexe Demenzfälle besser beachten. | Unsplash
In den Betagten- und Pflegeheimen des Kantons St.Gallen werden immer mehr komplexe Pflegefälle betreut, zum Beispiel ältere Menschen mit einer psychischen Grunderkrankung oder Menschen nach einem schweren Hirninfarkt. Mit einem neuen Gesetz will die Regierung diese Versorgüngslücke in der spezialisierten Langzeitpflege nun schliessen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, anerkannten Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, höhere Kosten für aufwendige Pflegeleistungen geltend zu machen.
Die Vorlage würde für den Kanton zu Mehrausgaben von rund 3 Millionen Franken pro Jahr führen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die vorgesehene Regelung soll dazu beitragen, Finanzierungslücken zu schliessen und qualitativ hochstehende Leistungen im Bereich der spezialisierten Langzeitpflege zu fördern. Trotz dieser Neuerungen bleiben jedoch die Gemeinden für die Grundversorgung zuständig.

Komplexe Demenzfälle zu wenig berücksichtigt

Gleichzeitig sieht der Kanton St.Gallen vor, die Kosten bei Hospizen zu übernehmen, die auf spezialisierte palliative Pflege ausgerichtet sind. Denn die bestehende Finanzierung reicht bekanntlich nicht immer aus, um alle Kosten zu decken.
Der Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Es wurden aber auch Bedenken geäussert, dass komplexe Fälle von Demenz nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Regierung anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Bereich und will vor der Ausarbeitung einer Finanzierungslösung weitere Abklärungen vornehmen.

Fördergelder für Pilotprojekt

Vorgesehen ist darüber hinaus auch die Förderung von Pilotprojekten, die die Integration von ambulanter und stationärer Versorgung vorantreiben. Damit soll den demografischen Herausforderungen wirksam begegnet werden.
Der Gesetzesentwurf unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum und wird voraussichtlich im nächsten Jahr zur Volksabstimmung gelangen. Die Umsetzung der neuen Regelungen ist dann auf Anfang 2025 vorgesehen.
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