Freiburger Spital erhält Zusatzbezeichnung

Neu darf sich das HFR «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» nennen.

, 6. Juni 2024 um 07:27
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Im Jahr 2023 behandelte das HFR über 22’300 stationäre Patienten, was einer Zunahme um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bild: HFR/Charly Rappo
Ein «Universitätsspital» ist das Freiburger Spital zwar noch immer nicht, dafür darf es sich jetzt als «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» betiteln. Dieser Entscheid hat der Staatsrat gefällt, wie die Bildungsdirektion des Kantons Freiburg in einer Mitteilung scheibt.
Der Staatsrat halte es für wichtig, dem HFR einen Namen zu geben, der seine zunehmenden Leistungen im Bereich der universitären Ausbildung und der Forschung widerspiegele, so die Begründung. Mit dem Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» könne sich HFR in der Schweizer Landschaft wettbewerbsfähig positionieren und seine Attraktivität bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal steigern.
Seit 2019 findet die Ausbildung zum Master in Medizin nicht mehr nur in Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich statt, sondern auch an den Standorten Freiburg, Luzern, Lugano und St. Gallen. Um mehr Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz auszubilden, wurden an diesen neuen Standorten im Rahmen des nationalen Sonderprogramms für Humanmedizin (2017–2020) zusätzliche Studienplätze für Medizin geschaffen.

  • Der Namenszusatz dürfe nicht mit dem Begriff «Universitätsspital» verwechselt werden. Bei Universitätsspitäler handelt es sich um medizinische Einrichtungen, an denen die Universitäten eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Masterstudiengang einer humanmedizinischen Vollfakultät anbieten.
  • Der Namenszusatz «Universitäres Spital» – wie beim HFR – soll für Spitäler an Standorten verwendet werden, an denen die Universität zwar eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot aber begrenzt ist.




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