Schönheitschirurg im Visier der Zürcher Gesundheitsbehörden

Weil eine prominente Patientin den Medien über eine Operation in Zürich erzählte, muss sich nun der Chirurg, der keine Zulassung hat, erklären.

, 2. Februar 2026 um 05:22
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Gina-Lisa Lohfin: Das Zürcher Amt für Gesundheit klärt ab, wo sie operiert worden ist. | Sven Mandel/Wikimedia
Gina-Lisa Lohfin, eine deutsche Influencerin, informierte nach einer missglückten «Brazilian-Butt-Lift»-Operation – einer Schönheitsoperation am Gesäss – via Medien die Öffentlichkeit ausführlich darüber, wie sie «Rettung in einer Schweizer Klinik» gesucht habe und schliesslich beim «Star-Chirurgen Andreas Dorow» eine «dreistündige Operation in Zürich» gemacht habe.
Das weckte den Argwohn des Zürcher Amts für Gesundheit. Denn Andreas Dorow besass zwar einmal eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zürich. Doch seit 2018 ist diese inaktiv, weil der Arzt im Kanton nicht tätig ist.
Darum schickte sie dem Arzt einen Brief und machte ihn darauf aufmerksam, dass er im Kanton Zürich aktuell keine gültige Berufsausübungsbewilligung habe, welche ihn zu einer fachlich eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeit berechtigen würde.

«In Deutschland operiert»

Gegenüber dem «Blick» erklärte Dorow, der operative Eingriff habe nicht in der Schweiz stattgefunden. Zwar sei die Patientin am Flughafen in Zürich abgeholt worden, doch sei sie im deutschen Waldshut an der Schweizer Grenze operiert worden.
Andreas Dorow ist Gründer, Chefarzt und ärztlicher Direktor der Dorow-Clinic, die in Lörrach (D) und Waldshut (D) Zahnmedizin und Schönheitschirurgie anbietet. Demnächst will Dorow auch eine Filiale in Zürich eröffnen.
Für die Zürcher Klinik wirbt der Arzt bereits im Internet – obwohl er im Kanton Zürich keine eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit ausüben darf. Das sei zulässig, sagt der Sprecher des Amts für Gesundheit nach einer Anfrage von Medinside. Die Werbung für die Klinik sei nicht irreführend.

Erlaubt: Empfang in Zürich - Eingriff in Deutschland

Dorow dürfe auch – sofern er über eine gültige Bewilligung in Deutschland verfüge – seine Patientinnen und Patienten in Zürich empfangen und in Deutschland behandeln.
Die Patientin selber erzählte in den Medien allerdings mehrfach und deutlich von einem Eingriff in Zürich. Im «Blick» hiess es dazu, dass Dorow gewitzelt habe: «Sie hat wohl nicht mitbekommen, dass wir über die Grenze gefahren sind.»
Das Amt für Gesundheit klärt nun den Sachverhalt «sorgfältig und umfassend» ab. «Uns als Aufsichtsbehörde stehen dafür verschiedene Untersuchungsmassnahmen zur Verfügung», sagte der Sprecher. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne er jedoch keine konkreten Angaben dazu machen.
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