Zürcher Arzt wegen sexuellen Übergriffen vor Gericht

Das Obergericht verurteilt einen Arzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

, 30. Juni 2020 um 08:25
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Ein 50-jähriger Arzt erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dies, weil er sich mehrfach an einer 83-jährigen Frau verging. Fast hätte er eine unbedingte Strafe kassiert, wie der «Zürcher Oberländer» berichtet. 
Die Zeitung schildert detailliert, wie der Mann die Frau schändete und sexuell nötigte: So soll der 50-jährige Mann zum Beispiel die nackten Brüste der betagten Frau massiert haben und ihre Hand um sein erigiertes Glied gelegt haben, bis er ejakulierte.
Die langjährige Patientin und nun traumatisierte Frau war nicht das einzige Opfer: Auch eine 42-jährige Frau, die unter einer Depression litt, massierte und berührte er regelmässig. Dabei begann der verheiratete Mann und Vater einer Tochter auch eine Beziehung mit seiner Patientin. 

Arzt darf weiter praktizieren

Im Berufungsverfahren vor dem Obergericht wies der Mediziner erneut jegliche Anschuldigungen von sich. «Ich schwöre zu Gott, dass ich das nicht getan habe.» Die Opfer hätten die sexuellen Handlungen aber überzeugend geschildert, befand hingegen das Obergericht. 
Bereits vor einem Jahr hatte ihn das Bezirksgericht wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Trotzdem durfte der Arzt weiterhin in seiner Praxis und in Spitälern praktizieren – allerdings unter Auflagen der kantonalen Gesundheitsdirektion. Bei Behandlungen muss stets eine Drittperson anwesend sein.

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