Immer wieder kommt es vor, dass Ärztinnen, Ärzte oder andere medizinische Fachpersonen bei einem Besatzungsmitglied oder einem Fluglotsen an der Berufstauglichkeit zweifeln. Heute müssen sie sich mittels Gesuch an eine kantonale Stelle von der Schweigepflicht entbinden lassen, um Meldung an Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu erstatten.
Dies soll sich nun mit einer Änderung des Melderechts im Luftfahrtgesetz ändern, wie der Nationalrat am Donnerstag in der Wintersession entschieden hat. Arztpersonen erhalten nun bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht, eine Meldung ans Bazl zu machen.
Melderecht könnte Ärzteschaft in einen Konflikt bringen
Dieses Melderecht soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen – und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Im Strassenverkehr gilt ein solches Melderecht beispielsweise bei Car- und Lastwagenchauffeure bereits seit einiger Zeit.
Der Nationalrat argumentierte lange, dass sich Ärztinnen und Ärzte bereits heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen können, um eine entsprechende Meldung zu machen. Die Gegner der Gesetzesänderung sind weiterhin überzeugt, dass das Melderecht Ärztinnen und Ärzte in einen Konflikt bringen könnte. Das Problem könnte zudem verschlimmert werden, weil sich Piloten nicht mehr trauen, zum Arzt zu gehen.
Erinnerungen an Germanwings-Absturz
Das neue Melderecht soll die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Angestossen wurden die Gesetzesänderung im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verschlechtert. Der damals 27-jährige Mann steuerte das Flugzeug bewusst und geplant in die französischen Alpen. Alle 150 Insassen des Flugs 9525 kamen dabei ums Leben.