Eine Organisation der Kantone, Leistungserbringer und Versicherer soll darauf hinarbeiten, dass Patienten medizinisch besser behandelt werden. Dies schlägt nun die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) vor.
Die Hauptaufgabe der Q-Organisation sei es, Qualitätsindikatoren zu entwickeln, Studien sowie nationale Qualitätsprogramme durchzuführen und sicherzustellen, dass die Patientensicherheit gefördert werde.
Verträge über die Qualitätsentwicklung
Sie soll diese Aufgaben grundsätzlich selber erfüllen, aber auch Dritte beiziehen können, heisst es. Genauer werde all dies in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der gemeinsamen Organisation geregelt.
Für die Jahre 2021 bis 2024 will die Kommission der gemeinsamen Organisation 50 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Finanziert werde die Organisation mit je einem Drittel vom Bund, den Kantonen und den Versicherern.
Ferner will die Kommission die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenversicherer verpflichten, gesamtschweizerische Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese seien dann für Leistungserbringer wie die Ärzteschaft verpflichtend – und es seien auch Sanktionen vorgesehen.
Kann auch dem BAG übertragen werden
In einem Punkt will die ständerätliche Gesundheitskommission höhere Anforderungen an die Qualitätsverträge stellen als der Nationalrat: Die Qualitätsmessungen sollen veröffentlicht werden.
Komme die Gründung der gemeinsamen Organisation nicht zustande oder erfülle diese die Leistungsvereinbarung nicht, könne der Bundesrat selber eine Organisation einsetzen. Eine andere Möglichkeit sei es, die Aufgaben für eine befristete Zeit dem BAG oder Dritten zu übertragen, heisst es weiter.
Die Minderheit der Kommission lehnt eine privatrechtliche gemeinsame Organisation ab und setzt stattdessen wie der Nationalrat auf eine Eidgenössische Qualitätskommission. Diese soll direkt vom Bundesrat eingesetzt werden.
Was die FMH und die Verbände dazu sagen
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
FMH und der Krankenversicherungsverband Curafutura begrüssen die Qualitätsvorlage. Für
Santésuisse dürfte die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsvorlage allerdings noch zu einer Knacknuss werden. Das von der Kommission favorisierte Modell schaffe für die Leistungserbringer wenig Verbindlichkeit, so der Verband. Es sei zudem «sehr zweifelhaft», ob mit diesem Modell Sanktionsmöglichkeiten gegen säumige Leistungserbringer überhaupt durchsetzbar seien.