Knatsch in der Zuger Gesundheitsdirektion

Der kantonale Heilmittelinspektor sieht sich an seiner Arbeit als Inspektor verhindert. Schuld soll der Gesundheitsdirektor und der Kantonsarzt sein.

, 11. August 2020 um 07:12
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Ludek Cap, Abteilungsleiter Heilmittelkontrolle und Heilmittelinspektor beim Kanton Zug, richtet schwere Vorwürfe an Regierungsrat Martin Pfister und an Kantonsarzt Rudolf Hauri. Stein des Anstosses ist eine Inspektion einer Arztpraxis, die von der Zuger Gesundheitsdirektion offenbar zu verhindern versucht worden sei, wie die «Zuger Zeitung» berichtet. Das sei ihm in seinen 30 Jahren Berufserfahrung noch nie passiert, sagt Cap.
Der Apotheker wirft dem Mediziner diverse Verstösse gegen das Heilmittel-, das Betäubungsmittel- und Gesundheitsgesetz vor, unter anderem auch Mängel bei der Wiederaufbereitung steriler Instrumente. «Solch gravierende Fälle treten selten auf», sagt Cap der Zeitung. Er bezeichnet die Situation in der Arztpraxis als «kritisch und gesundheitsgefährdend». Und weiter: Aufgrund der schlimmen Mängel in der Praxis müsste dem Arzt die Bewilligung entzogen werden, so der Heilmittelinspektor weiter.

Zwei Strafanzeigen eingereicht 

Nun hat Ludek Cap, seit 2007 im Amt, gleich zwei Strafanzeigen eingereicht, gegen den Gesundheitsdirektor, den Kantonsarzt und den Mediziner. Darin steht, dass der Heilmittelinspektor «auf ausdrücklichen Wunsch des Gesundheitsdirektors» auf die Inspektion verzichten solle. Vor Ort in der Arztpraxis habe ihn die Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion sogar erwartet und ihm «nachdrücklich» nahe gelegt, auf die Inspektion zu verzichten.
Die Strafanzeige habe er als letztes Mittel eingereicht, weil sein Arbeitgeber ihm alle Zugänge blockiert habe: Intranet, Diensthandy, kantonale E-Mail-Adresse. In einem E-Mail informierte er den Gesamtregierungsrat und hofft auf eine baldige Klärung der Sache. Die kantonale Gesundheitsdirektion wollte gegenüber der «Zuger Zeitung» keine Stellung nehmen. Und der namentlich nicht genannte Arzt weist «sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück.»
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