In den Spitalabteilungen, die infolge der Covid-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren, ist die Geltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten so lange sistiert, wie es die ausserordentliche Lage erfordert. Dies geht aus der zweiten bundesrätlichen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus hervor.
Ärzte und Pflegepersonal müssen sich derzeit auf viel Arbeit einstellen. Der Bundesrat will den Spitälern so mehr Flexibilität geben, weil das Personal knapp ist. Die Arbeitgeber seien aber weiterhin verantwortlich für den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, steht in der Verordnung weiter zu lesen. So müssen diese insbesondere dafür sorgen, dass diesen ausreichende Ruhezeiten gewährt werden.
Der Bundesrat kam mit diesem Entscheid einer Bitte einzelner Kantone nach, heisst es. Der stellvertretende Direktor des Instituts für Intensivmedizin am Universitätsspital Zürich (USZ) etwa begrüsst diesen Schritt. «Wir sind in einer Krise. Natürlich versuchen wir unser Personal bestmöglich zu schützen, aber es wird Überzeiten geben», sagt Peter Steiger. Wir müssten flexibel sein – und die Leute seien dies auch. Bei der Gewerkschaft hingegen kommt dieser Schritt überhaupt nicht gut an. Das medizinische Personal leiste sowieso schon enorm viel, heisst es dort.