Arzt wurde zu unrecht entlassen

Einem Arzt wurde gekündigt, weil er im Sinne einer jungen Patientin entschied. Die kantonale IV-Stelle ging dabei «ausgeprägt strafwürdig» vor.

, 26. April 2019 um 07:04
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Die Diagnose kostete ihn seinen Job. Der Aargauer Arzt macht seit 16 Jahren vollberuflich Abklärungen für die  Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA), deren Teil die kantonalen IV-Stelle ist. In einem spezifischen Fall bejahte der Mediziner Mitte 2017 das Anrecht eines Mädchens auf Leistungen der IV. Er verneinte zwar ein Geburtsgebrechen, kam aber zum Schluss, dass die junge Aargauerin an Begleitsymptomen leide. Deshalb müsse die IV die Narkosekosten für einen Zahneingriff berappen.
Bevorzugt IV-Stelle parteiische Prüfer?
Dies passte jedoch seinem Vorgesetzten nicht. Dieser verlangte, dass der Experte sein Urteil korrigiert. Doch der Arzt weigerte sich, dies ohne vorgängige Fachdiskussion zu tun. In der Folge bemerkt der Arzt, dass er kaum noch Aufträge zur Abklärung erhält. Sein Verdacht: Der Regionalärztliche Dienst der IV-Stelle gibt nur jenen Aufträgen, die in ihrem Sinn entscheidet. Der Arzt wehrt sich Ende 2017. Daraufhin wurde er entlassen, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. 
Als Grund nennt sie SVA, dass der Mediziner interne Weisungen nicht befolge. Er arbeite zudem zuwenig. Auch gebe es Probleme mit der Zeiterfassung. Die Vorwürfe kamen gemäss AZ überraschend. Nur wenige Monate zuvor war dem Arzt in einem Zwischenzeugnis eine «einwandfreie Leistung» attestiert worden.
«Ausgeprägt strafwürdiges Vorgehen»
Der Arzt wehrte sich rechtlich gegen die Kündigung. Und bekam Recht. Der Arbeitgeber muss ihm 22'000 Franken zahlen. Die SVA Aargau kam sehr schlecht Weg. In der Urteilschrift ist gemäss der AZ unter anderem von «systematischen Ausgrenzung eines missliebig gewordenen Arbeitnehmers», von Forderungen mit «geradezu schikanösen Zügen» und von einem «ausgeprägt strafwürdigen» Vorgehen der Vorgesetzten die Rede.

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