Appenzell: SVAR soll selber über Standorte entscheiden

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will dem kantonalen Spitalverbund mehr unternehmerische Freiheit zugestehen.

, 8. März 2017 um 14:03
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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will das Spitalgesetz revidieren. Die Idee: Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden SVAR soll einen grösseren «unternehmerischen Handlungsspielraum» erhalten. 
Derzeit sieht das Gesetz noch vor, in Herisau und Heiden je ein akutsomatisches Spital und in Herisau ein psychiatrisches Zentrum zu betreiben. «Diese Verpflichtung ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit des SVAR», meint nun die Kantonsregierung. 

«Mehr Freiraum»

Sie schlägt vor, künftig auf die Nennung der Betriebe sowie von deren Standorten und Versorgungsbereichen zu verzichten. «Damit soll der SVAR mehr Freiraum erhalten, um ein zukunftsfähiges Angebot zu entwickeln.»
Im Hintergrund steht, dass insbesondere das Spital in Heiden sehr defizitär ist. Die SVAR-Leitung baut dort nun das chirurgische Angebot ab: Das Haus soll sich auf Innere Medizin sowie Gynäkologie und Geburtshilfe konzentrieren. Lediglich im Rahmen der Frauenklinik sollten dereinst gewisse chirurgische Eingriffe möglich sein (zum Dossier).

  • «Revision Spitalverbundgesetz in Vernehmlassung»: Zur Mitteilung des Regierungsrates von Appenzell-Ausserrhoden

Dies weckte Widerstand verschiedenster Art. Und grundsätzlich kursiert im Appenzell die Befürchtung, der Standort Heiden werde über kurz oder lang vollständig geschlossen.
«Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen alleine wird kein Betrieb geschlossen», schreibt der Regierungsrat dazu heute. «Der Verwaltungsrat soll aber neu die Schliessung von bestehenden Betrieben der stationären medizinischen Versorgung beantragen können. Der Entscheid darüber soll aber dem Regierungsrat vorbehalten bleiben.»
Die Gesetzesrevision wird jetzt in die Vernehmlassung geschickt. Bis Anfang 2019 soll das revidierte Spitalverbundgesetz in Kraft treten können.
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