Ärzte als Zeugen: Wie oft werden Mediziner in Rechtsfälle reingezogen?

Viele selten – manche regelmässig. Dies besagt jetzt eine Umfrage aus der Romandie.

, 9. November 2016 um 10:28
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  • ärzte
Dass sich Ärzte zunehmend mit Rechtsfragen auseinandersetzen müssen: Dies ist ein häufiges Branchenthema der letzten Zeit. Der «Courrier du médecin vaudois» hat nun ein Schwerpunktheft dazu gemacht – und dieses mit einer speziellen Umfrage bereichert. 
Und zwar wollte das Organ der Waadtländer Ärztegesellschaft für einmal wissen, wie oft die Mediziner in andere Rechtsfälle hineingezogen werden. Denn eben: Ärzte müssen Expertisen erstellen, ihre Ansicht kann bei Sorgerechtsstreitigkeiten entscheidend sein, sie sind in Versicherungsfällen oder bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefragt…
Wie sehr? In Zahlen kann man sagen:
  • 44 Prozent der befragten Mediziner sagten aus, schon einmal zur Zeugenaussage gebeten worden sein im Fall eines Patienten – allerdings kommt dies weniger als einmal jährlich vor.
  • 48 Prozent wurden noch nie in die Zeugenrolle gedrängt
  • während dies bei insgesamt 8 Prozent mindestens einmal jährlich vorkommt.
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Haben Sie bei Ihren Patienten schon Probleme festgestellt, weil sie mit juristischen Streitigkeiten konfrontiert waren? Wurden Sie wegen des Rechtsfalls eines Patienten schon als Zeuge angerufen? — Grafik / Quelle: CMV
Insgesamt versammelt die kleine enquête aus dem Waadtland die Antworten von 482 Ärzten. Während diese Mediziner also doch eher selten vor Gericht gezerrt werden, bekommen sie allerhand mit von den Rechtsfällen im Land: Denn gefragt wurde auch, ob – und wie oft – man mit juristischen Problemen der Patienten konfrontiert werde («des troubles liés à des procedures judiciaires»). 
Nur dreissig Prozent kennen dieses Problem überhaupt nicht – während 45 Prozent doch bei etwa 10 Prozent der Patienten etwas mitbekommt. Und insgesamt 11 Prozent der Ärzte sagen aus, dass sie bei mehr als einem Fünftel ihrer Patienten mit Rechtsfällen im Hintergrund konfrontiert werden.
Sehr dramatisch sind die Zahlen aus der Romandie vielleicht nicht. Andererseits: Wenn man einberechnet, dass gewisse Disziplinen – wie Anästhesisten oder Radiologen – zwangsläufig wenig in die Zeugen- oder Beichtvater-Rolle rutschen, dann zeigt sich: Viele Grundversorger dürften regelmässig eine rechtliche Zusatzrolle haben.
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