Letzten Sommer schoss sich im oberschwäbischen Bad Waldsee ein offenbar lebensmüder Mann mit einer Pistole in den Kopf. Der herbeigerufene Notarzt stellte den Tod des Mannes fest und eilte zum nächsten Einsatz. Als die Polizei eintraf und den Fall untersuchen wollte, begann sich der vermeintliche Tote trotz seiner schweren Kopfwunde zu bewegen.
Das juristisches Nachspiel
Weil der Notarzt den Mann fälschlicherweise für tot erklärt hatte, soll er nun eine Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung zahlen. Seine Anwältin hat jedoch Einsprache erhoben. Das meldet die
«Schwäbische».
Mann starb trotzdem
Die Polizisten, die damals nach dem Rettungsarzt zur Unfallstelle kamen und den Todesfall untersuchen sollten, verständigten sofort wieder den Rettungsdienst sowie einen anderen Notarzt, als sie merkten, dass der Mann mit der schweren Schusswunde am Kopf lebt. Er wurde ärztlich versorgt und schnell ins Spital gebracht. Kurz nach der Einlieferung starb der Mann in der Klinik.
Juristisch stellte sich im Nachhinein die Frage: Hätte der Mann gerettet werden können, wenn der erste Notarzt erkannt hätte, dass er zunächst noch lebte? Die Staatsanwaltschaft bejahte das nach ihren Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung und beantragte den Strafbefehl.