Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat die Änderung des Unispitalgesetzes verabschiedet. Das Parlament stimmte mit 105:65 der Gesetzesrevision zu. Befürworter waren die Linke und die SVP.
Ziel des Unispitalgesetzes ist es, der Leitung des Universitätsspitals Zürich (USZ) mehr unternehmerische Freiheiten zu besorgen und die Transparenzregeln für Klinik- und Spitaldirektorinnen zu verschärfen. Die Debatte wurde mehrere Wochen im Rat hitzig diskutiert.
Ziele «ungenügend erreicht»
Diese Ziele seien für die FDP, GLP, Mitte und EVP ungenügend erreicht, schreibt der
«Tagesanzeiger». Weil sie sich hinsichtlich der unternehmerischen Freiheiten mehr erhofft hatten, kämpften sie am Montag vor der Schlussabstimmung für die Rückweisung des Gesetzesentwurfes.
Das Universitätsspital werde mit diesem Gesetz zu einem «Bezirksspital Fluntern» gemacht, wird Bettina Balmer (FDP, Zürich) in der Zeitung zitiert. Zudem soll Balmer die SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli provokativ gefragt haben, ob sie ein Problem mit der eigenen Partei habe, dass die SVP sie hier so im Regen stehen lasse.
Ebenso deutlich äusserte sich Arianne Moser (FDP, Bonstetten) als sie von einem Faustschlag ins Gesicht sprach. «Wenn im Unispital etwas schiefläuft, können Sie nicht mehr mit dem Finger auf den Spitalrat zeigen, sondern müssen selber die Verantwortung übernehmen», wird Moser zitiert.
Auslagerungen kontrovers diskutiert
Grund für die Debatte war die Gesetzespassage, nach der das Spital zwar selbstständig Auslagerungen beschliessen darf, aber nur bis zu einem Wert von vier Millionen Franken. Gegen grössere Verkaufsgeschäfte ist es möglich, das fakultative Referendum zu ergreifen; ab einem Betrag von einem Prozent des Eigenkapitals (rund 8 Millionen Franken) kann der Kantonsrat intervenieren, so der «Tagesanzeiger».
Der Regierungsrat hatte eine Schwelle von 10 Millionen vorgeschlagen, die Spitalleitung selber hatte sich für 40 Millionen ausgesprochen; ein Wunsch auch von den Liberalen.
Dass die unternehmerische Freiheit mit diesem Gesetz eingeschränkt werde, bezweifelte die Linke. Man werde nicht alles, was das Spital beschliesse, im Kantonsrat stoppen, hiess es.
Neue Transparenzregeln
Neben den umstrittenen Änderungen beinhaltet das revidierte Gesetz neue Transparenzregeln:
- Die Kader ab der Stufe Oberarzt müssen bei der Spitaldirektion künftig Rechenschaft über ihre anderweitigen Tätigkeiten und Beteiligungen ablegen.
- Die Spitaldirektionen und die Klinikleitungen müssen ihrerseits ihre Interessenbindungen in einem öffentlichen Register eintragen.
- Zulasten der Klinikdirektorinnen und -direktoren soll die Spitaldirektion gestärkt werden.
- Hierarchieübergreifende Doppelfunktionen werden verboten. Klinikleiter dürfen neu nicht mehr gleichzeitig ärztliche Direktoren sein.
Neu soll es am Unispital auch möglich sein, den Spitalrat oder die Spitaldirektion in einem Co-Präsidium zu führen.
Die unterlegenen Parteien prüfen laut dem «Tagesanzeiger» ein Behördenreferendum. Dazu braucht es mindestens 60 Unterschriften aus dem Kantonsrat.