Zürich: So will der Kanton «Überversorgung» mässigen

Insbesondere bei zusatzversicherten Patienten kommt es im Kanton Zürich zu einer Überversorgung im stationären Bereich. Dies zeigen Untersuchungen der Gesundheitsdirektion.

, 19. Juli 2016 um 08:32
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Das Thema «Fehl- oder Überversorgung» war jüngst Thema einer Anfrage an den Zürcher Regierungsrat. Die beiden Kantonsräte Kaspar Bütikofer und Esther Guyer wollten unter anderem wissen, was die Gesundheitsdirektion (GD) unternimmt, um die Fehl- und Überversorgung einzudämmen?
Der Regierungsrat verweist in seiner vor kurzem veröffentlichten Antwort auf die Schwierigkeit, die Begriffe Fehl- und Überversorgung allgemein anerkannt und klar zu definieren. Sei zum Beispiel eine Bypassoperation bei einem 85-jährigen Patienten sinnvoll?

Finanzielle Anreize wirken

Im ambulanten Bereich war es der Behörde nicht möglich, konkrete Aussagen zu machen. Im stationären Bereich liege die Hospitalisationsrate in Zürich aber unter dem Schweizer Durchschnitt. Dies sei ein Indiz dafür, dass eine allfällige Fehl- und Überversorgung im Kanton Zürich im Vergleich mit den anderen Kantonen nicht besonders ausgeprägt sein könne.
Tatsächlich wirken laut der Gesundheitsdirektion aber finanzielle Anreize, einzelne Eingriffe häufiger vorzunehmen oder diese vorrangig stationär statt ambulant durchzuführen.

Mehr stationär statt ambulant

Insbesondere bei den zusatzversicherten Patienten werden bestimmte Eingriffe tatsächlich häufiger durchgeführt, so der Regierungsrat. 
Die Untersuchungen zeigen, dass zusatzversicherte Patienten einen höheren Anteil (60 Prozent) an planbaren stationären Eingriffen aufweisen als Grundversicherte (50 Prozent) – bei kurzstationären Aufenthalten vor allem bei auch ambulant möglichen Behandlungen. 

Kanton will ambulante Behandlung vorschreiben

Die Abklärungen der Gesundheitsdirektion haben darüber hinaus keine eindeutigen Anhaltspunkte auf eine unterschiedliche Praxis zwischen öffentlichen und privat getragenen Spitälern ergeben.
Um dieser stationären Tendenz entgegenzuwirken, will die Gesundheitsdirektion den Spitälern künftig vorschreiben können, bestimmte Leistungen in der Regel ambulant erbringen zu müssen. «Die Direktion soll ermächtigt werden, den Listenspitälern vorzuschreiben, bestimmte Leistungen im Regelfall ambulant zu erbringen», schreibt der Regierungsrat. 
Das damit verbundene Einsparpotenzial schätzt die Behörde auf sechs Millionen Franken pro Jahr.
Fehl- und Überversorgung in den Zürcher Spitälern. Anfrage an die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich. Antwort Regierungsrat. 
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