USA: Neues Medizin-Portal am Start
Das Online-Magazin «Stat» will den Gesundheits- und Medizinjournalismus aufmischen – vorerst in den USA, dann weltweit. Gründer ist der Eigentümer der Tageszeitung «Boston Globe».
, 5. November 2015 um 09:00Expansion bereits in Planung
Finanzierung durch Pay-Wall
Artikel teilen
Loading
Comment
2 x pro Woche
Genfer Universitätsspital erhält internationale Auszeichnung
Die Hôpitaux universitaires de Genève werden für ihr Projekt «Smarter Medicine in Intensivmedizin» ausgezeichnet.
Gesundheitswesen: Italien will Steuer für Grenzgänger
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni will Grenzgänger in der Gesundheitsbranche besteuern, um dem Pflegenotstand im eigenen Land zu begegnen.
Welche Fachärztinnen am ehesten erneut Medizin studieren würden
Immer weniger Ärztinnen würden sich für die Medizin als Beruf entscheiden. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Fachrichtungen, so eine neue Studie aus den USA.
Spital Einsiedeln: Geburtsabteilung öffnet erst nächstes Jahr wieder
Die Geburtenabteilung des Ameos Spitals Einsiedeln bleibt geschlossen. Grund ist Personalmangel.
Kanton finanziert Virtual Reality am Kantonsspital Graubünden
Der Kanton Graubünden investiert über 1,8 Millionen Franken in die virtuelle Ausbildung von medizinischem Fachpersonal.
«Friendly Work Space» – diese Spitäler tragen neu das Label
Die Gesundheitsförderung Schweiz zeichnet Unternehmen aus, die besonders gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen schaffen.
Vom gleichen Autor
Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren
Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.
Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt
Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.