Angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Kommissionsvorschläge war es absehbar: Das Zürcher Kantonsparlament sprach sich heute dafür aus, das Kantonsspital Winterthur zu verselbstständigen. Er folgte damit dem Regierungsrat und insbesondere dem zuständigen Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) – derweil linke Vorstösse zur Abwendung oder Milderung recht konsequent abgewiesen wurden.
Der Rahmen zur Umwandlung sieht jetzt so aus:
- AG. Das Kantonsspital Winterthur wird in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt.
- Fünf Jahre Frist. Der Kanton besitzt in den ersten fünf Jahren 100 Prozent der Aktien. Danach kann er die Mehrheit der Anteile verkaufen. Der Regierungsrat hatte ursprünglich nur eine Frist von zwei Jahren vorgesehen.
- Vorkaufsrecht. Ein Verkauf der Aktien durch den Kanton müsste vom Parlament bewilligt werden. Zugleich würden die Stadt Winterthur sowie die Gemeinden der umliegenden Spitalregion ein Vorkaufsrecht erhalten.
- Statuten. Die Gründungsstatuten der Aktiengesellschaft müssen vom Kantonsrat genehmigt werden
- Verwaltungsrat. Der Kantonsrat muss die vom Regierungsrat einzusetzenden Verwaltungsräte der KSW-AG bewilligen.
- Wem gehören die Immobilien? Der Kanton kann die Immobilien des Spitals verkaufen und der neuen AG das Land im Baurecht übertragen.
- GAV? Abgelehnt wurde die Idee von SP, GL und AL, von der neuen Kantonsspital AG per Gesetz zu verlangen, dass ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen wird.
- Referendum! Die SP stellte in der Debatte klar, dass sie angesichts dieser Ergebnisse wohl das Referendum ergreifen wird. Der kantonale Gewerkschaftsbund hat die Anrufung des Volkes bereits beschlossen.
Die Schlussabstimmung des Kantonsrates übers ganze Paket findet Ende Oktober statt.