Neu haben Eltern, die ein Kind mit einer seltenen Krankheit pflegen, Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Betreungsurlaub
Das Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen, entlasten.
, 23. Juli 2021 um 15:00Partner für Informationsfilm
Über den Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an manuela.stier@kmsk.ch
- Weitere Informationen: www.kmsk.ch
Anita Rauch, Präsidentin des Fördervereins für Kinder mit seltenen Krankheiten, Direktorin am Institut für Medizinische Genetik der Universität Zürich UZH
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