Kunstfehler: Staatsanwalt fordert 120 Tagessätze

Im Tessin hatte ein Arzt einer Patientin fälschlicherweise beide Brüste amputiert. Der Fall kommt nun definitiv vors Strafgericht.

, 4. April 2017 um 08:07
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Es war einer der aufsehenerregendsten Kunstfehler der letzten Jahre: Im Sommer 2014 hatte ein Belegarzt der Tessiner Klinik Sant'Anna einer Frau fälschlicherweise beide Brüste amputiert. Offenbar war es zu einer Verwechslung gekommen.
Die Staatsanwaltschaft nahm 2015 Ermittlungen auf, nachdem sich die Patientin selber an die Medien gewandt hatte, und outete dabei auch den Arzt, Piercarlo Rey. Dies erstens wegen der Relevanz seiner beruflichen Funktion; und zweitens, um zu vermeiden, dass falsche Darstellungen kursierten beziehungsweise korrigiert werden müssten.

«E convinto della sua innocenza»

Das Strafverfahren lief seither weiter. Gestern gab nun der Anwalt von Rey bekannt, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 120 Tagessätzen sowie eine Busszahlung von 3'000 Franken gefordert hatte.
Man sei zwar grundsätzlich befriedigt, dass der Arzt nur in einem Punkt bestraft werden solle, so die Mitteilung, die unter anderem an den «Corriere de. Ticino» und Radio RSI ging. Aber da er sich grundsätzlich als unschuldig betrachte, werde der Chirurg das Strafmandat nicht akzeptieren – «pur rallegrato dal fatto che la sua eventuale concoIpa sia stata irreversibilmente ridimensionata, è convinto della sua innocenza».
Es gibt also kein abgekürztes Verfahren, sondern der Fall kommt jetzt vor das zuständige Bezirksgericht. 
Laut unbestätigten Medienberichten hatten sich die Patientin und die Klinik Sant'Anna bereits im September auf eine Genugtuungszahlung im Bereich von einer Viertelmillion Franken geeinigt. Fast zeitgleich entschied das Bundesgericht, dass der Chirurg seine Arbeit wieder aufnehmen kann – dies, nachdem ihm das Gesundheitsamt vorerst die Bewilligung entzogen hatte.
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