Klare Patientenverfügungen sollen die Intensivstationen entlasten

Damit auf den Intensivstationen keine Patienten mit grossem Aufwand am Leben erhalten werden, die das gar nicht möchten, drängt die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin nun auf Patientenverfügungen.

, 25. März 2020 um 11:17
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Das Personal auf den Intensivstationen soll derzeit nicht ums Leben von Patienten kämpfen müssen, die eigentlich gar keine künstliche Beatmung oder andere Intensivpflege-Massnahmen möchten. Sind alle Intensivpflege-Plätze belegt und das Personal überlastet, könnten nämlich andere Patienten mit Überlebenschancen nicht behandelt werden. 

Das Ziel: Möglichst viele Patienten mit einer Verfügung

Solche Szenarien will die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) vermeiden. Sie ruft deshalb dringend zu einer Patientenverfügung auf: «Es ist wichtig, dass sich alle gefährdeten Personen Gedanken dazu machen, ob sie im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Massnahmen wie etwa eine künstliche Beatmung erhalten möchten oder nicht.»
Wenn mehr Patienten mit einer Verfügung zum Ausdruck bringen, dass sie auf gewisse Massnahmen verzichten, könnten die Intensivstationen während der COVID-19-Pandemie entlastet werden, ist die SGI überzeugt. Zusammen mit anderen Organisationen des Gesundheitswesens will die SGI Personen der Risikogruppe nun rasch darauf aufmerksam machen, wie wichtig eine Patientenverfügung sei. Ausserdem soll diesen Personen das Verfassen einer Patientenverfügung erleichtert werden.

Intensivpflegefachpersonen sollen sich beim Kanton oder den Spitälern melden

Im Weiteren teilt die SGI mit, dass Intensivpflegefachpersonen, die derzeit nicht auf ihrem Beruf arbeiten, jedoch bei der Behandlung von kritisch kranken Patientinnen und Patienten helfen möchten, sich nicht bei der SGI melden sollen. Die Fachgesellschaft kann nämlich keine Pflegefachpersonen an Intensivstationen vermitteln.
Gelernte Intensivpflegefachpersonen, die keiner Risikogruppe angehören, könnten sich aber bei den kantonalen Gesundheitsbehörden oder direkt bei den einzelnen Spitälern melden.
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