Kickbacks für Ärzte? Kein Problem fürs Parlament

Das Parlament lehnt es ab, gesetzlich dagegen vorzugehen, dass Ärzte für die Vermittlung von Patienten Zahlungen erhalten.

, 14. Dezember 2016 um 16:57
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Dürfen Ärzte Geldzahlungen von Spitälern oder Spezialisten bekommen, wenn sie ihnen Patienten weiterleiten? Sie dürfen. Oder genauer: Das soll gar nicht genauer überprüft werden und geregelt werden. Der Nationalrat lehnte am Mittwoch ein Postulat von Bea Heim ab, welches hier Einschränkungen gefordert hatte.
SP-Nationalrätin Heim hatte in ihrem Vorstoss festgehalten, dass einige Beispiele von Provisionen für die Überweisung von Patienten bekannt geworden seien. Konkrete Zahlen legte sie nicht vor, und auch der Bundesrat konnte sich danach nicht genauer über das Ausmass äussern: Man habe keine direkte Kenntnis dazu, so die Antwort, das sei Sache der Kantone. Und: «Den Versicherern sind keine Fälle von sogenannten Kick-backs bei Überweisungen zwischen Leistungserbringern bekannt.»

Es gibt noch die Standesordnung

Das Parlament liess sich auch nicht aufregen. Der Nationalrat befand mit 136 zu 54 Stimmen, dass man hier nicht gesetzgeberisch tätig werden solle. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass ohnehin schon die Standesordnung der FMH untersage, dass ein Arzt Entgelte durch die Zuweisung von Patienten erhalte. Auch seien Vergünstigungen zwar nicht von vorneherein illegal – nur müssten sie ohnehin den Patienten oder den Krankenkassen weitergegeben werden. 
Parlament fordert Qualitäts-Regeln im ambulanten Bereich
Weiter widmete sich der Nationalrat am Mittwoch der Qualitätssicherung in der ambulanten Gesundheitsversorgung. Und hier schlug die grosse Kammer einen kleinen Pflock ein: Ohne Gegenstimme bewilligte er eine Motion der Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel. Darin wird verlangt, dass im ambulanten Bereich verbindliche Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität vereinbart werden. Kann ein Leistungserbringer diese Massnahmen nicht bieten, soll der Tarif reduziert werden.
Im heutigen System hätten Leistungserbringer keine Motivation, Zeit und Geld in Qualität zu investieren, argumentierte Ruth Humbel vor der grossen Kammer. Alain Berset hatte sich gegen Humbels Antrag ausgesprochen: Erst wenn verlässliche Daten für den ambulanten Bereich vorlägen, könnten entsprechende Indikatoren festgelegt werden, so der Gesundheitsminister.
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