Derzeit werden die Kaderärzte des Stadtspitals Zürich doppelt entlöhnt: Einerseits haben sie einen Grundlohn samt Zulagen gemäss dem städtischen Personalrecht. Andererseits kommen die Chefärzte, Leitenden Ärzte und Oberärzte in den Genuss von zusätzlichen Honoraren.
Honorare haben ausgedient
«Die Honorarregelung beinhaltet Anreize für Mengenausweitung und einen falschen Einsatz von Mitteln», kommt nun der Zürcher Stadtrat zum Schluss und will diese abschaffen.
Neu will die Stadtregierung neben dem Grundlohn, eine Fachkomponente und eine variable Komponente einführen. Für die Chefärzte und Leitenden Ärzte gibt es künftig einen höheren Grundlohn, weil die Anforderungen und Kompetenzen höher sind. Oberärzte erhalten ihren Lohn hingegen weiterhin nach städtischem Personalrecht.
Gefragte Fachrichtungen werden besser entlöhnt
Mit der Fachkomponente berücksichtigt die Stadt, ob ein Fachgebiet mehr oder weniger gefragt ist. Das heisst, dass bestimmte Fachrichtungen künftig je nach Marktverhältnissen besser, andere schlechter entlöhnt werden.
Mit der dritten, der variablen Lohnkomponente will die Stadt «besondere Leistungen bei der Führung und beim Management» belohnen. Nur Chef- und Leitende Ärzte erhalten sie.
Lohndeckel von 800 000 Franken
Gemäss der kantonalen Regelung darf der Gesamtlohn eine Million Franken pro Jahr nicht übersteigen. Der Stadtrat setzt den Lohndeckel allerdings tiefer: Und zwar bei 800 000 Franken für Chefärzte, 500 000 Franken für Leitende Ärzte und 240 000 für Oberärzte.
Das neue Lohnsystem soll die Stadt gleich viel kosten wie bisher. Der Stadtrat wird es nun dem Gemeinderat unterbreiten.